Bild mit Landtag und Lupe und Wappen des Landtags von Baden-Württemberg

DOKUMENTE - Die Initiativen

In Gestalt von Antrags- und Fragerechten besitzt der Landtag eine Vielfalt an Handlungs- und Kontrollinstrumenten.

Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens acht Interner LinkAbgeordneten oder einer Interner LinkFraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in zwei oder drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Ausnahme: Verfassungsändernde Gesetze verlangen eine Zweidrittelmehrheit.

Aktuelle Debatte

Über Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion - auch kurzfristig - eine Aktuelle Debatte stattfinden.

Antrag

Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

Kleine Anfrage

Jeder Abgeordnete kann an die Regierung sog. Kleine Anfragen richten, die schriftlich beantwortet werden.

Große Anfrage

Fünfzehn Abgeordnete bzw. eine Fraktion können mit Großen Anfragen Stellungnahmen von der Landesregierung verlangen und Landtagsdebatten auslösen.

Fragestunde

Jeder Abgeordnete kann in der Fragestunde sog. Mündliche Anfragen an die Regierung richten. Solche Anfragen werden von der Regierung im Plenum kurz beantwortet.