FTD.de » Unternehmen » Versicherungen » Mut zur Lücke wird bestraft

Merken   Drucken   30.09.2011, 11:34 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Mut zur Lücke wird bestraft

Kunden, die eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen haben, um für lange Krankheitszeiten vorzusorgen, droht ein böses Erwachen, wenn sie nicht aufpassen. Die Deckungen greifen nicht immer nahtlos ineinander. von Ilse Schlingensiepen
Berufstätige, die mit einer Krankentagegeld- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall einer längeren Krankheit vorgesorgt haben, sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Denn ungewollt können zwischen beiden Abdeckungen Lücken entstehen.
Diese Erfahrung musste auch ein selbstständiger PR-Berater machen. Dabei hatte der Arzt keinen Zweifel gelassen: Aufgrund einer schweren Depression würde der Mann nicht mehr in seinem Beruf arbeiten können. Der Patient wollte es nicht wahrhaben. Zwar war er schon seit mehr als zwei Jahren krank, aber berufsunfähig mit Mitte 40? Der Mann ignorierte die Auskunft des Arztes und unternahm erst einmal gar nichts. Nach einiger Zeit teilte ihm der Krankentagegeldversicherer mit, dass die Zahlungen in drei Monaten eingestellt würden, weil ein ärztliches Gutachten Berufsunfähigkeit bescheinigt hatte. Zwar hatte der PR-Experte auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese zahlte aber nicht sofort.
Solche Fälle sind keine Seltenheit, weiß Versicherungsjurist Arno Schubach. "Zwischen den Krankentagegeldleistungen und dem Beginn der Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung können Lücken entstehen", sagt der Koblenzer Rechtsanwalt, der Versicherungskunden und -anbieter vertritt. Haben die Versicherten kein finanzielles Polster, kann es in der Wartezeit eng werden.
Halten Ärzte eine Berufsunfähigkeit für wahrscheinlich, sollte ...   Halten Ärzte eine Berufsunfähigkeit für wahrscheinlich, sollte der Versicherte schnell reagieren
Schubachs Empfehlung: Wenn bei einer längeren Krankheit eine Berufsunfähigkeit droht, sollte der Versicherte vorsorglich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. "Wenn sich die gesundheitliche Situation bessert, kann man den Antrag problemlos zurückziehen." Der Kunde verliert so aber keine wertvolle Zeit. Denn wird eine Berufsunfähigkeit angezeigt, schaltet der Versicherer erst einmal einen Sachverständigen ein und wartet dessen Gutachten ab.
In den meisten Fällen ist das Krankentagegeld höher als die Berufsunfähigkeitsdeckung. Das verleitet manche dazu, den Übergang hinauszuzögern. "Wer versucht, auf das höhere Krankentagegeld zu schielen, erleidet in der Regel Schiffbruch", warnt Schubach. Zwar zahlt der Berufsunfähigkeitsversicherer gegebenenfalls rückwirkend. "Ist in diesem Zeitraum Krankentagegeld geflossen, kann es sein, dass der Kunde das zurückzahlen muss." Problematisch ist das vor allem dann, wenn das Tagegeld bereits ausgegeben wurde und der Berufsunfähigkeitsversicherer weniger zahlt. Schubach erinnert sich an den Fall einer an Krebs erkrankten Frau, die 9000 Euro Krankentagegeld zurückzahlen musste. Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente betrug aber nur 800 Euro.
Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, weist auf ein weiteres Problem hin: "Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherer legen zum Teil unterschiedliche Definitionen von Berufsunfähigkeit zugrunde." Die Krankentagegeldversicherung leistet bei Krankheiten, die den Versicherten vorübergehend daran hindern, seinen Beruf auszuüben. Zeichnet sich eine dauerhafte Berufsunfähigkeit ab, stellt der Versicherer die Leistungen ein. Der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt, wenn der Kunde seinen Beruf dauerhaft nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann, knüpft die Leistungen aber häufig an Bedingungen. "Es gibt immer noch viele Versicherer, die Kunden auf andere Tätigkeiten verweisen", sagt Wortberg. Zwar verzichten viele Anbieter inzwischen bei Neuverträgen auf das Prinzip der abstrakten Verweisung, sie haben aber noch viele alte Verträge mit entsprechenden Klauseln im Bestand.
"Bei Altverträgen sollte man mit dem Versicherer über eine Umstellung reden", rät Jurist Schubach. Er und auch Wortberg empfehlen, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit beim selben Anbieter zu versichern. Streitfragen tragen die Unternehmen dann untereinander aus und nicht auf dem Rücken der Versicherten.
Hauptzielgruppe für Krankentagegeldpolicen sind Freiberufler und Selbstständige. Die Policen können aber auch für gut verdienende Angestellte sinnvoll sein, die privat krankenversichert sind. Während es bei den gesetzlichen Krankenkassen nach dem Fortfall der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ein Krankengeld gibt, gehört eine solche Leistung nicht zum Standardumfang der privaten Krankenversicherer.
Beim Berufsunfähigkeitsschutz sollten Versicherte darauf achten, dass der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, empfiehlt Verbraucherschützer Wortberg. So können die Kunden die Höhe der Leistung dem beruflichen Werdegang anpassen.
  • Aus der FTD vom 30.09.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
Tools für Unternehmer
 
Gründung Finanzierung Steuern Firmenwert Vorlagen
Verträge und Vorlagen Sie benötigen Dokumente und nützliche Arbeitshilfen für Ihren Geschäftsalltag? Wählen Sie aus fast 5.000 rechtssicheren und aktuellen Verträgen, Vorlagen, Checklisten, Rechentabellen oder Ratgebern. mehr
FTD-Versicherungsmonitor

Die FTD baut ihre Versicherungsberichterstattung aus. Von Montag bis Freitag erscheint täglich der FTD-Versicherungsmonitor. Er hat alle wichtigen Namen und Nachrichten auf dem Radar und bündelt aus verschiedenen Quellen die wichtigsten Informationen. So erhalten Sie einen exzellenten Überblick über die Assekuranz, analytisch kommentiert von FTD-Versicherungskorrespondent Herbert Fromme.

Kostenlos abonnieren
Sie erhalten den FTD-Versicherungsmonitor per Mail um die Mittagszeit. Kostenlos abonnieren können Sie den Newsletter hier

Newsletter:   Eilmeldungen Unternehmen

Autobauer unterschreibt milliardenschwere Übernahme? Mit uns wissen Sie es, bevor die Tinte trocken ist.

Beispiel   |   Datenschutz
  • Dünne Kapitaldecke: Banken sollten bei Boni und Dividenden sparen

    Finanztitel befinden sich seit Wochen im freien Fall. Grund sind Zweifel an der Widerstandskraft der Geldhäuser in der Schuldenkrise. Dabei würde ein bisschen Verzicht leicht für dickere Kapitalpolster sorgen. mehr

  •  
  • blättern
  Bilderserie Edelmetallgewinnung Sudans Gold

Bilderserie

  29.09. Wirtschaft China auf dem Weg ins All
Wirtschaft: China auf dem Weg ins All (00:01:49)

Die Chinesen wollen eine eigene bemannte Weltraumstation aufbauen - ein erstes Modul startete am Donnerstag ins All. mehr

FTD-Blogs
Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

 



markets
  DAX 5502,02  [-137.56 -2,44%
  Dow Jones 10913,38  [-240.6 -2,16%
  Nasdaq Composite 2415,4  [-65.36 -2,63%
  Euro Stoxx 50 2179,66  [-32.78 -1,48%
VERSICHERUNGEN

mehr Versicherungen

INDUSTRIE

mehr Industrie

FINANZDIENSTLEISTER

mehr Finanzdienstleister

HANDEL+DIENSTLEISTER

mehr Handel+Dienstleister

 
© 1999 - 2011 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote