Wikipedia:Stimmberechtigung

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Abkürzung: WP:SB, WP:SR, WP:STIMM
Autorenportal > Meinungsbilder > Stimmberechtigung

Die Stimmberechtigung ist Voraussetzung, um sich als Benutzer an Verfahren wie bestimmten Meinungsbildern und Personenwahlen zu beteiligen. Für verschiedene Verfahren gelten verschiedene Stimmberechtigungen. Zur Meinungsabgabe in Verfahren, die nicht explizit eine Stimmberechtigung vorsehen, sind ansonsten natürlich alle Benutzer – auch ohne Anmeldung – herzlich eingeladen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeine Stimmberechtigung

Die allgemeine Stimmberechtigung ist für das Abstimmen bei Meinungsbildern, Adminwahlen, Bürokratenwahlen, Checkuserwahlen, Oversightwahlen, Anträgen auf Adminwiederwahl, Deadmin-Anträgen und Benutzersperrverfahren nötig. Die folgenden Kriterien muss ein Benutzer zu Beginn des Verfahrens erfüllen, um allgemein stimmberechtigt zu sein:

  1. Der Benutzer ist angemeldet.
  2. Der Benutzer hat seit mindestens zwei Monaten aktiv mitgearbeitet.[1]
  3. Der Benutzer hat mindestens 200 Bearbeitungen (Edits) im Artikelnamensraum[2] vorgenommen, davon mindestens 50 in den letzten 12 Monaten.[3]

Diese Kriterien wurden im April 2005 im Meinungsbild zur Stimmberechtigung festgelegt sowie im Januar 2010 ergänzt. Die Stimmabgabe kann nur persönlich vorgenommen werden.

Hier erfährst Du, ob Du stimmberechtigt bist Datum des Abstimmungsbeginns für das entsprechende Meinungsbild einsetzen!
(alternativ: differenzierter Überblick über die genaue Zahl und Art deiner Edits)

[Bearbeiten] Stimmberechtigung bei Schiedsgerichtswahlen

Für die Wahlen der Mitglieder des Schiedsgerichts gelten besondere Kriterien. Neben der allgemeinen Stimmberechtigung muss ein Benutzer darüberhinaus zu Beginn der Wahl die folgenden Kriterien erfüllen, um sich an der Abstimmung zu beteiligen:

  1. Der Benutzer hat mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt[4] vorgenommen.
  2. Der Benutzer hat vor mindestens vier Monaten die erste Bearbeitung vorgenommen.

Diese Kriterien basieren auf dem Meinungsbild „Schiedsgericht Oktober 2007“.

[Bearbeiten] Überprüfung

Mit der Vorlage:Stimmberechtigt kann man automatisch Links zur Überprüfung der Stimmberechtigung erzeugen.

[Bearbeiten] Nicht stimmberechtigt

Nicht stimmberechtigt, selbst wenn die oben genannten Vorgaben erfüllt werden, sind

  • gesperrte Benutzer. Während einer Sperre dürfen Benutzer nicht abstimmen. Bei unbegrenzt gesperrten Benutzern können die Stimmen entfernt werden, wenn der Sperrantrag vor Beginn des Meinungsbildes gestellt wurde
  • Benutzer, die Manipulationen am Verfahren (Wahlfälschung) vorgenommen haben, sowie
  • Sockenpuppen. Stimmen von Sockenpuppen werden gestrichen.
  • Benutzer können bei Abstimmungen unter jedem Abstimmungsunterabschnitt nur eine Stimme abgeben. Mehrfach abgegebene Stimmen bei demselben Abstimmungsunterabschnitt werden gestrichen. (Bei vielen Meinungsbildern ist es beispielsweise ausdrücklich erwünscht, in mehreren Abschnitten jeweils eine Stimme abzugeben; dies wird dann dort explizit geregelt.)

[Bearbeiten] Erläuterungen

  1. Der erste Beitrag muss damit mindestens zwei Monate zurückliegen – es reicht nicht aus, wenn das Benutzerkonto vor zwei Monaten erstellt wurde, aber die ersten Bearbeitungen vor weniger als zwei Monaten getätigt wurden.
  2. Gezählt werden nur Bearbeitungen an enzyklopädischen Artikeln, aber keine Beiträge in den Datei-, Vorlagen- oder Kategorienamensräumen (wie beim Sichterstatus), auch nicht auf Diskussions- oder Benutzerseiten etc. und ebenso keine gelöschten oder vom Artikelnamensraum in andere Namensräume verschobene Bearbeitungen. Siehe Hilfe:Namensräume.
  3. Diese Ergänzung wurde in einem Meinungsbild im Januar 2010 festgelegt; sie gilt für alle Abstimmungen ab dem 26. Januar 2010, 10:00 Uhr.
  4. Gezählt werden alle Bearbeitungen, also nicht nur solche im Artikelnamensraum, sondern auch Beiträge auf Diskussionsseiten, Benutzerseiten etc., aber keine gelöschten Bearbeitungen.
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