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wahlen.bpb.de

Fakten zur NRW-Wahl

 
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010.

Foto: B.Schälte
Der Landtag von NRW - dem bevölkerungsreichsten Bundesland. Foto: B.Schälte


Wer wird gewählt?
Die 181 Abgeordneten des 15. Landtags Nordrhein-Westfalen.

Wann wird gewählt?
Am 9. Mai 2010 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Landtag gewählt?
Der 1. Landtag Nordrhein-Westfalens wurde am 20. April 1947 gewählt.

Wie oft wird gewählt?
Seit der Landtagswahl 1975 beträgt die Wahlperiode fünf Jahre. Dieser Rhythmus ändert sich nur, wenn es zu vorzeitigen Neuwahlen kommt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei nordrhein-westfälischen Landtagswahlen sind alle Deutschen, die sich seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen aufhalten, ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung besitzen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben. Alle Wählerinnen und Wähler werden im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks von der Kommunalverwaltung geführt.

Wer wird gewählt?
Wählbar ist jede oder jeder Deutsche, wenn er oder sie die Volljährigkeit besitzt und damit das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt und das Wahlrecht besitzt.

Was ist ein Mandat?
Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten im Landtag erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählern.

Was ist ein Wahlkreis?
Für die Wahl zum Landtag ist Nordrhein-Westfalen in 128 Wahlkreise aufgeteilt worden. Jeder Wahlkreis soll eine annähernd große Einwohnerzahl umfassen. Dieser unterteilt sich wiederum in Stimmbezirke, die von den Gemeindebehörden vor Ort festgelegt werden. Die Stimmbezirke sollen so gebildet werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Dabei soll kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfassen.

Wie viele Stimmen habe ich?
Zum ersten Mal verfügt jeder Wähler und jede Wählerin bei der Landtagswahl 2010 über zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels vergeben, auf der rechten Hälfte vergibt man die Zweitstimme. Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf nur ein Kreuz gemacht werden, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.

Was ist die Erststimme?
Mit der Erststimme entscheiden sich die Wähler für die Wahl einer beziehungsweise eines Wahlkreisabgeordneten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt einen Sitz im Landtag. Es genügt also die relative Stimmenmehrheit.

Was ist die Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme entscheidet sich die Wähler für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Landtag einziehen sollen.

Wer ist gewählt?
In den Wahlkreisen sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen direkt in den Landtag gewählt. Ausschlaggebend für die Zahl der Mandate, die eine Partei im Landtag erhält, ist aber in erster Linie deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen. Erreicht eine Partei landesweit nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen, wird sie bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünf-Prozent-Klausel).

In welcher Reihenfolge erscheinen die Parteien auf dem Stimmzettel?
Die ersten 15 Parteien auf dem Stimmzettel zur Landtagswahl 2010 standen bereits 2005 zur Wahl. Die Anordnung auf dem Stimmzettel richtet sich hier nach dem Erfolg bei der vergangenen Wahl. Je mehr Stimmen eine Partei damals gewonnen hat, um so weiter oben steht sie auf dem Wahlzettel. Die übrigen Parteien werden in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen, wie sie ihre Landeslisten bei der Landeswahlleiterin eingereicht haben.

Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?
Die Sitzverteilung wird bei der Landtagswahl 2010 erstmals nach dem Zweitstimmenwahlrecht errechnet. Falls eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr über die Zweitstimme zustehen, wird die Zahl der Landtagsabgeordneten so lange auf die nächst höhere, ungerade Zahl aufgestockt, bis für alle Parteien eine Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen möglich ist. Man spricht auch von Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Wie sieht der Zeitplan von April bis zur Landtagswahl aus?
  • 4. April 2010: Stichtag für die Eintragung aller wahlberechtigten Personen im Wählerverzeichnis
  • 6. April 2010: Bekanntgabe der zugelassenen Landeslisten durch den Landeswahlleiter
  • 13. April 2010: Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch die Kreiswahlleiter
  • 19. April 2010: 34. bis 20. Tag vor der Wahl Zusendung der Wahlbenachrichtigungen
  • 7. Mai 2010: Letzter Tag für die schriftliche Beantragung der Briefwahl
  • 9. Mai 2010, 8 bis 18 Uhr: Landtagswahl 2010
Wann tritt der neu gewählte Landtag zusammen?
Spätestens 20 Tage nach der Wahl, also bis zum 29. Mai 2010, muss die konstituierende Sitzung des 15. Landtages stattfinden.

Was ist die Briefwahl?
Wer am 9. Mai 2010 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem 9. Mai seine Stimme abgeben und per Brief an die zuständige Stelle schicken. Wie die Briefwahl genau funktioniert, erklärt die Landeswahlleiterin auf ihrer Internetseite.


30. März 2010

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