Sachen-Anhalt hat einen milliardenschweren Verkehrsvertrag an die Deutsche Bahn direkt vergeben. Der Privatverbund Mofair fordert Wettbewerb und legte Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Das Land wehrt sich.
Der Privatbahnverband Mofair geht gegen die Direktvergabe eines milliardenschweren Verkehrsvertrages in Sachsen-Anhalt an die Deutsche Bahn vor. Mofair-Hauptgeschäftsführer Engelbert Recker bestätigte einen Bericht der "Frankfurter Rundschau" am Freitag, wonach der Verband Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt habe.
Zudem wolle Mofair auch das Bundeskartellamt einschalten, sagte Recker. "Wir nehmen diese Direktvergabe nicht hin. Der Bundesgerichtshof hat klipp und klar entschieden, dass solche Aufträge ausgeschrieben werden müssen." Laut Recker liegt das Volumen der umstrittenen Auftragsvergabe bei gut 1 Mrd. Euro.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied vor einem Jahr, dass die Länder Regionalzugstrecken nur noch im Wettbewerb an Betreiber vergeben dürfen. Das war vor allem ein Schlag für die Deutsche Bahn, die als Marktführer bisher am meisten von der Praxis der Direktvergabe profitiert. Das Urteil der Bundesrichter verändert die Geschäftsgrundlage der Branche. Demnach hat das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Vorrang gegenüber dem Eisenbahngesetz. Dem Zeitungsbericht zufolge beruft sich Sachsen-Anhalt nun auf eine Ausnahmeregelung, nach der bei einer vorteilhaften Gelegenheit direkt vergeben werden dürfe.
Laut "Frankfurter Rundschau" hatte das Land Sachsen-Anhalt Anfang Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, dass seine 100-prozentige Tochter Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (Nasa) einen Vertrag über Schienenpersonen-Verkehrsleistungen im sogenannten Elektronetz Nord des Landes mit der Bahn-Nahverkehrstochter DB Regio abgeschlossen hat. Zu dem Bahnnetz gehören unter anderem die Regionalverbindungen Magdeburg-Uelzen/Wittenberge und Magdeburg-Halle. Vertragslaufzeit seien die Jahre 2013 bis 2028.
Als das Urteil des BGH vor einem Jahr ausgerufen wurde, hatte die Bahn vergeblich versucht, das Urteil durch einen außergerichtlichen Vergleich zu verhindern. Aber auch andere Betreiber wie Veolia wollten die Direktvergabe erhalten. Das Gericht verbot aber die für die Bahnen lukrative Praxis, Strecken oft ohne Ausschreibung zu betreiben.
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