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Merken   Drucken   24.10.2011, 21:05 Schriftgröße: AAA

"Nationales Kulturgut": Nasa holt sich Mondgestein von Rentnerin zurück

Ihr Mann hatte das Stück vom Mond von Neil Armstrong geschenkt bekommen - doch die Nasa wähnt sich als rechtsmäßigen Besitzer. Sie überrascht die Rentnerin mit einer verdeckten Operation.
In einer ausgeklügelten Mission zur Beschlagnahmung von Mondgestein hat es eine Spezialeinheit der Nasa kürzlich an einen durch und durch bodenständigen Ort verschlagen: ein Familienrestaurant im südlichen Kalifornien. Am Ende der verdeckten Operation stürmte ein halbes Dutzend bewaffneter Agenten das Gebäude - und umstellte eine verdutzte 73-jährige Rentnerin mit einem Steinchen von der Größe eines Reiskorns in der Hand.
Sämtliches Mondgestein der Apollo-Missionen ist aus Sicht der ...   Sämtliches Mondgestein der Apollo-Missionen ist aus Sicht der US-Behörden nationales Kulturgut
Sämtliches Mondgestein, das bei den Apollo-Missionen in den Jahren 1969 bis 1972 zur Erde gebracht wurde, ist aus Sicht der US-Behörden nationales Kulturgut. Zwar wurden mehrfach Gesteinsbrocken an andere Staaten oder prominente Privatpersonen überreicht. Allerdings immer mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie Eigentum der US-Regierung blieben. Der Weiterverkauf ist damit illegal - und der Schlag gegen die heute 74-jährige Joann Davis wurde von der Nasa als Warnung an all diejenigen dargestellt, die es dennoch versuchten.
Eine Anklage ist fünf Monate nach dem Vorfall jedoch noch nicht erhoben worden. Und auch sonst scheint man die Sache bei der Nasa nicht mehr an die große Glocke hängen zu wollen. Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AP hin verzichtete die US-Raumfahrtbehörde auf eine Stellungnahme.
Die Zielperson der verdeckten Operation hingegen ist noch immer fassungslos. "Es war furchtbar, absolut erniedrigend, und es ist alles eine Lüge", sagt Davis. Nach ihrer Darstellung war sie die rechtmäßige Besitzerin des kleinen Steinchens vom Mond. Ihr verstorbener Mann, ein einstiger Raumfahrtingenieur, habe es persönlich von Neil Armstrong erhalten, der 1969 als erster Mensch auf dem Mond in die Geschichte einging.
Im Mai hatte Davis wegen des Mondgesteins sowie eines winzigen Stücks vom Hitzeschild der Apollo einem Vertragspartner der Nasa eine E-Mail geschrieben. "Ich versuche seit Monaten, einen Käufer zu finden", schrieb sie nach Angaben der Ermittler. "Falls sie eine Idee haben, wie ich mit dem Verkauf der beiden Gegenstände weiterkommen kann, dann rufen Sie mich bitte an."
Der Anruf kam. Gegenüber einem Agenten der Nasa räumte Davis ein, dass ein Verkauf auf dem offenen Markt nicht möglich sei. Dennoch erklärte sie sich bereit, ihre beiden Objekte für einen Preis von 1,7 Mio. Dollar zu veräußern. "Sie muss gewusst haben, dass die Transaktion fragwürdig war, da sie den Begriff Schwarzmarkt verwendete", heißt es in einem von dem Ermittler Norman Conley ausgestellten Durchsuchungsbefehl.
Conley verabredete sich mit Davis und ihrem jetzigen Mann zu einem Treffen in ihrem Restaurant in der Kleinstadt Lake Elsinore. Kaum hatte die Rentnerin ihren Mondstein ausgepackt, stürmten Polizisten und Nasa-Agenten den Raum. Sie sei derart in Panik geraten, dass sie die Kontrolle über ihre Blase verloren habe, sagt die kleinwüchsige 74-Jährige. Anschließend sei sie auf dem Parkplatz zwei Stunden lang ausgefragt worden. "Sie haben an mir gezerrt und mich nach draußen gezogen", sagt sie. "Ich hatte große blaue Flecken auf meiner linken Seite."
Am Ende wurde Davis wieder freigelassen - allerdings ohne ihren Mondstein. Ihr Anwalt Peter Schlueter hat rechtliche Schritte angekündigt. "Es ist ein schreckliches Vorgehen unserer Behörden, einer Rentnerin einfach etwas wegzunehmen, das ihr einst geschenkt wurde", sagt er.
Nach Angaben des Wissenschaftlers und früheren Nasa-Ermittlers Joseph Gutheinz könnte es ohnehin schwierig werden, Davis rechtlich für etwas zur Verantwortung zu ziehen. Die Nasa sei mit ihren insgesamt etwa 2200 Gesteinsbrocken vom Mond derart fahrlässig umgegangen, dass Personen wie Davis kein Vorwurf gemacht werden könne.
  • dapd, 24.10.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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