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Merken   Drucken   08.01.2012, 10:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Kleinanleger können von Porsche-Klagen profitieren

Mehrere Klageschriften haben institutionelle Investoren seit 2008 gegen den Autohersteller eingereicht. Eine davon könnte zum Präzedenzfall werden.
© Bild: 2011 Porsche
Mehrere Klageschriften haben institutionelle Investoren seit 2008 gegen den Autohersteller eingereicht. Eine davon könnte zum Präzedenzfall werden. von Isabel Gomez 
Seit 2008 ist die Porsche Holding das Ziel mehrerer Klagen von Investmentfonds. Zuletzt war es einen Tag vor Silvester wieder so weit: Vier Fondsgesellschaften zogen vor das Stuttgarter Landgericht. Damit sind mindestens vier Klagen anhängig, die sich gegen Porsche richten und einen Bezug zur misslungenen Übernahme des Konkurrenten Volkswagen (VW) haben.
Kursinformationen und Charts
  Volkswagen 124,95 EUR  [0.95 +0,77%
  Porsche 41,605 EUR  [-0.175 -0,42%
Porsche  hatte im Oktober 2008 erklärt, seinen VW -Anteil auf 75 Prozent erhöhen zu wollen. Der Kurs der VW-Stammaktie war daraufhin von 200 auf 1000 Euro gesprungen. Investoren werfen Porsche vor, Transparenzvorschriften im Aktienrecht verletzt zu haben.
Der Konzern habe Übernahmegerüchte dementiert, obwohl er den Kauf bereits durch den Aufbau von Optionspositionen vorbereitet habe. Damit habe sich Porsche gegen Kursanstiege abgesichert. Anleger, die auf fallende VW-Kurse gewettet hatten, mussten Aktien zu Höchstpreisen kaufen, um die Wetten einzulösen.
Je größer der Klägerkreis professioneller Investoren wird, desto bessere Chancen sehen Experten für Privatanleger, mögliche Ansprüche geltend zu machen. "Wird rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass Porsche seiner Mitteilungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, würde das in anderen Verfahren wohl ebenso gesehen werden", sagt Aktienrechtler Gunther Weiss von der Kanzlei Greenfort. Damit würde die Klage zum Präzedenzfall, auf den sich Privatanleger beziehen könnten.
Das würde ihnen jedoch nicht den Gang vors Gericht ersparen. Denn trotz Präzedenzfall wäre unter anderem noch zu klären, ob der einzelne Anleger 2008 anders gehandelt hätte, wenn die Informationen in den Mitteilungen von Porsche richtig gewesen wären. Diese Frage müsse in Einzelklagen geklärt werden, so Weiss. "Wobei unter Juristen umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Anleger dies nachweisen müssen oder nicht."
Als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet der Anwalt das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). Dabei stellt eine Kanzlei einen Musterantrag, durch den alle Fragen verbindlich für alle Anleger geklärt würden. Allerdings stecke das Gesetz noch in einer Art Pilotphase.
Theoretische Chancen sieht Weiss für die Klage allemal. Jedoch gebe es neben der zentralen Frage, ob Porsche die Anleger fehlerhaft oder nicht informiert hat, weitere Hürden für die Kläger. "Beispielsweise beim Nachweis des geltend gemachten Schadenvolumens von 1,7 Mrd. Euro", sagt Weiss. Wie das Gericht den Schaden bewerte, hänge beispielsweise auch davon ab, welcher Kläger wann und zu welchem Kurs Aktien ge- oder verkauft habe.
13:03:05 Kursinformationen und Charts
Name aktuell  absolut  
Volkswagen 124,95 EUR   +0,77%  0.95
Porsche 41,605 EUR   -0,42%  -0.175
  • FTD.de, 08.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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