Solche Schlupflöcher seien höchstens im Einzelfall eine Lösung, warnt Köster-Steinebach. "So etwas ist immer auch mit Risiken verbunden." Schließlich könnten sich Arbeitnehmer nicht darauf verlassen, dass sie später tatsächlich wieder eine volle Stelle oder mehr Gehalt bekommen.
Ohnehin gilt: Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient und freiwillig in der GKV bleiben will, muss mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein. Ein kurzfristiger Gehaltsverzicht nutzt also nichts.
Möglich ist der Übertritt zu einer gesetzlichen Kasse, wenn ein Privatversicherter als Angestellter weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdient, wenn er arbeitslos wird oder vor dem 30. Lebensjahr ein Studium aufnimmt. Ab dem 55. Lebensjahr kann niemand mehr in die GKV, der in den fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich versichert war.
Die AOK Rheinland/Hamburg registriert zurzeit mehr Anfragen als sonst von PKV-Kunden, sagt der Vorstandsvorsitzende Wilfried Jacobs. "Die Versicherten kommen aber nur in wenigen Fällen aus der PKV heraus."
Nach seiner Einschätzung war es richtig, dass der Gesetzgeber der früher häufig geübten Praxis einen Riegel vorgeschoben hat, als Gutverdiener in der PKV und als Rentner in der GKV versichert zu sein. Angesichts der vielen Härtefälle, bei denen Versicherte ihre PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen können, seien aber Änderungen notwendig. "Man sollte überlegen, ob Versicherte bei einer Rückkehr in die GKV ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen könnten", schlägt Jacobs vor.