Ab 1. Januar 2009 tritt in Deutschland die Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ab 2009 auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Diese waren bisher nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr, der sogenannten Spekulationsfrist, steuerfrei.
Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe aber höchstens 28 Prozent.
Damit werden Anleger in Aktien oder Investmentfonds schlechter gestellt, da sie bisher die Kursgewinne nach der einjährigen Spekulationsfrist nicht versteuern mussten. Vermögende Anleger, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, und deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, zahlen dagegen weniger Steuern. Bisher wurden Einkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren mit dem persönlichen Steuersatz belastet.