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10.01.2012

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Ausland
Anders Behring Breivik auf der Rückbank in einem Polizeiauto (Foto: REUTERS)
Anders Breivik: Zwischen Todesstrafe und Wahnsinn
Prozess gegen Anders Breivik

Zwischen Todesstrafe und Wahnsinn

Der Norweger Breivik will die Anschläge mit 77 Toten mit Hilfe einer Organisation ausgeführt haben. Doch die Polizei findet keine Hinweise auf ein entsprechendes Netzwerk. Derweil fordern die Anwälte der Opfer ein neues psychologisches Gutachten, damit Breivik nicht straffrei bleibt.

Von Patrick Gensing, tagesschau.de

Die norwegische Polizei hat auch nach monatelangen Ermittlungen keine Hinweise auf ein Netzwerk, das den Rechtsextremisten Anders Behring Breivik bei seinen Anschlägen unterstützt haben soll. Die Polizei sei mit jedem Tag überzeugter, dass das Netzwerk gar nicht existiere, sagte der Staatsanwalt Christian Hatlo gegenüber der Zeitung "Aftenposten".  Die Ermittler untersuchten seit fünf Monaten Hinweise in verschiedenen Staaten, in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen - ohne Ergebnis.

Der Attentäter hatte in Gesprächen mit zwei Psychologen im Zusammenhang mit den Anschlägen in Oslo und auf Utöya von "Wir" sowie einer Organisation gesprochen - ein militärischer Orden, der die Operation finanziert und ausgeführt habe. Zudem sollen in Norwegen noch zwei weitere Zellen des Netzwerks existieren, behauptete Breivik, und weitere im Ausland.

Jahrelange Planung - nicht schuldfähig

Insgesamt gab es 13 Treffen zwischen Breivik und den Sachverständigen - bei fast allen soll er von der Organisation geredet haben. Breivik habe bei den Gesprächen einen aufgeräumten Eindruck gemacht und gelächelt, berichten norwegische Zeitungen. Die Psychologen werteten seine Angaben über das angebliche Netzwerk als Wahnvorstellungen und erklärten ihn für unzurechnungsfähig. Ein harter Schlag für die Angehörigen der Opfer sowie die Überlebenden von Utöya. Denn sollte das Gericht der Auffassung folgen, wird Breivik für den Mord an 77 Menschen nicht verurteilt, sondern kommt wohl in eine geschlossene Klinik.

Attentäter Oslo (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Anders Behring Breivik im Polizeifahrzeug beim Verlassen des Gerichts in Oslo. ]
Die Anwälte der Opfer fordern daher ein neues Gutachten über den geistigen Zustand des Attentäters. Sie beriefen sich auf widersprüchliche Beurteilungen: Ein Psychologenteam, das Breivik im Gefängnis beobachtet hatte, urteilte, er leide nicht an Schizophrenie. "Dieses Team hat ihn lange beobachtet, länger als die vom Gericht beauftragten Experten", sagte die Opferanwältin Mette Yvonne Larsen der Zeitung "Verdens Gang".

Über Jahre hatte Breivik seine Anschläge bis ins kleinste Detail geplant und vorbereitet, die Polizei durch die Bombenexplosionen in Oslo noch in die Irre geführt, damit er auf Utöya ungehindert sozialdemokratische Jugendliche ermorden kann. Glaubt Breivik tatsächlich, er gehöre zu einer geheimnisvollen, zellenartigen Organisation? Warum sprach er dann von sich bei Twitter als Einzelkämpfer?

Breivik fordert die Todesstrafe

Offenkundig war Breiviks Plan mit dem Massenmord am 11. Juli noch nicht beendet. Er wollte mehr: Norwegen und Europa in seinem Sinne verändern. Dazu passt Breiviks Forderung, in dem skandinavischen Land solle die Todesstrafe eingeführt, bei Verhören Foltermethoden erlaubt werden. Der Rechtsextremist hatte dies bereits direkt nach seiner Festnahme gegenüber Polizisten geäußert und später wiederholt.

Er würde nur über die angebliche Organisation sprechen, wenn seine Forderungen erfüllt würden. Denkbar, dass Breivik das Drohpotenzial einer angeblichen Organisation, die weitere Anschläge ausführen könnte, aufbauen wollte, um seiner Forderung nach der Todesstrafe Nachdruck zu verleihen - und er als Märtyrer das erste Opfer dieser Strafe werden wollte.

Trauert mit den Jugendlichen, die das Massaker auf Utöya überlebt haben: Norwegens Ministerpräsident Stoltenberg (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Trauert mit den Jugendlichen, die das Massaker auf Utöya überlebt haben: Norwegens Ministerpräsident Stoltenberg ]
Stand: 05.01.2012 12:10 Uhr
 

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