Eigene konkrete Vorschläge zur Bewältigung der Situation sind hilfreich
Auch Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsvermittlers Baufi24, rät, frühzeitig und von sich aus auf das finanzierende Kreditinstitut zuzugehen. "Diese lassen sich oft auf etwa drei bis sechs Monate Tilgungsaussetzung ein", sagt er. Eine weitere Möglichkeit ist, zu prüfen, ob es der Vertrag erlaubt, die Tilgung etwa von zwei auf ein Prozent zu senken. "Bei einem Kredit von 120.000 Euro wäre das eine um 200 Euro geringere Tilgungsrate im Monat", sagt Scharfenorth. Die Option, den Tilgungssatz zwei- bis dreimal während der Laufzeit zu wechseln, ist in vielen Kreditverträgen standardmäßig enthalten.
Im Rahmen eines Bausparvertrags bieten einige Anbieter auch ein Tilgungszuschussdarlehen an. "Dabei leistet die Bausparkasse einen Zuschuss zu der Rate", sagt der Schwäbisch-Hall-Sprecher. Hat der Kunde etwa eine monatliche Belastung von 300 Euro, zahlt er nur noch 200 Euro, den Rest übernimmt die Bausparkasse. Der Zuschuss kostet aber auch Darlehenszinsen. "Das Zuschussdarlehen ist eine Alternative für Fälle, in denen eine Tilgungsherabsetzung nicht möglich ist", sagt der Sprecher. In der Regel lasse sich fast immer eine Lösung finden. "Weil Banken und Bausparkassen Kredit- und keine Verwertungsinstitute sind, ist eine geplatzte Baufinanzierung meist auch für sie ein schlechtes Geschäft", sagt er.
Das glaubt auch Scharfenorth von Baufi24. "Grundsätzlich ist kein Kreditinstitut am Ausfall eines Darlehens interessiert", sagt er. "Handelt der Kunde jedoch nicht, dann setzt sich ein Prozess in Gang, der irgendwann nicht mehr aufzuhalten ist und häufig in einer Zwangsversteigerung endet."