Gebühreneinzug

Diagramm Entwicklung Gesamterträge Rundfunkgebühren

Der Gebühreneinzug

Der Gebühreneinzug ist die Kernaufgabe der GEZ. Im Folgenden erhalten Sie für das Geschäftsjahr 2010 Informationen über den Gerätezuwachs, die Gesamerträge, die Gebührenabrechnung sowie die Verteilung der Rundfunkgebühren auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender.

Gemeldete Rundfunkgeräte 2010

Im Jahr 2010 ist erneut ein Rückgang der gemeldeten gebührenpflichtigen Geräte bei Hörfunk und Fernsehen zu verzeichnen. Bezogen auf den Jahresanfangsbestand beträgt der Rückgang bei Hörfunk 0,79 % und bei Fernsehen 0,87 %. Bei den gebührenbefreiten Geräten ist im Jahr 2010 eine Zunahme bei Hörfunk von 2,59 % und bei Fernsehen von 3,52 % zu verzeichnen. Von den insgesamt gemeldeten Rundfunkempfangsgeräten waren am Jahresende 9,05 % der Hörfunkgeräte, 10,00 % der Fernsehgeräte und 3,68 % der NEG gebührenbefreit. Zum Ende des Berichtsjahres waren ferner im Rahmen der speziellen Regelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe für 1,43 % der gebührenpflichtigen Hörfunkgeräte und 2,77 % der gebührenpflichtigen Fernsehgeräte Rundfunkgebühren in Höhe von 50 % bzw. 75 % der vollen Gebühr zu entrichten.

Der sich aus diesen Gebührenbefreiungen bzw. -ermäßigungen für die Rundfunkanstalten ergebende Gebührenausfall beläuft sich auf ca. 850,6 Mio. € im Jahr (ausgehend von den Gerätezahlen zum 31. Dezember 2010 ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen im Laufe des Jahres). Ohne die Gewährung von Befreiungen könnte die bis 31. Dezember 2010 gültige Monatsgebühr von 17,98 € bei unveränderten Gebührenerträgen um rund 11,3 % bzw. 2,03 € gesenkt werden.

Die Gesamterträge*) belaufen sich im Jahr 2010 - einschließlich der für besondere Aufgaben bestimmten Gebührenanteile - auf insgesamt 7.545,3 Mio. €. Ohne die Anteile für besondere Aufgaben liegen die Gesamterträge für die Landesrundfunkanstalten, DRadio und ZDF bei 7.402,4 Mio. €.
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*) Als Gesamterträge werden die Rundfunkgebührenerträge und die anderen Erträge im Zusammenhang mit dem Rundfunkgebühreneinzug ausgewiesen.

Rundfunkgebührenabrechnung 2010

Grundlage der Rundfunkgebühren-Abrechnung ist eine auf die Erfordernisse der Rundfunkanstalten abgestellte Buchhaltung des Rundfunkgebühren-Rechnungswesens.

Die Buchhaltung enthält die Bestands-, die Ertrags- und Aufwandskonten im Hauptbuch sowie die Debitorenkonten und Bankkonten, die im Nebenbuch geführt werden. Die Rundfunkgebühren werden in Bestandsrechnungen (Bilanzen) und Ertrags- und Aufwandsrechnungen abgerechnet, und zwar sowohl insgesamt als auch getrennt je Landesrundfunkanstalt, DRadio und ZDF. Die Bilanzierung und Bewertung entspricht den für große Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen. Die Gliederung der Bilanzen und Ertrags- und Aufwandsrechnungen wird den Besonderheiten der Rundfunkgebühren-Abrechnung angepasst.

Die Rundfunkgebühren-Abrechnung weist für das Jahr 2010 Gesamterträge in Höhe von 7.545.319.267,76 € aus. Diese liegen um 58.913.537,09 € unter dem Ergebnis von 2009

Verteilung der Gebührenerträge 2010 auf die Rundfunkanstalten

RundfunkanstaltGesamterträge *) in EUR
Bayerischer Rundfunk904.226.627,64
Hessischer Rundfunk413.624.413,78
Mitteldeutscher Rundfunk590.804.392,24
Norddeutscher Rundfunk974.763.069,32
Radio Bremen42.904.571,22
Rundfunk Berlin-Brandenburg367.528.077,83
Saarländischer Rundfunk68.115.760,78
Südwestrundfunk1.006.731.812,66
Westdeutscher Rundfunk1.155.926.130,89
ARD (insgesamt)5.524.624.856,36
Zweites Deutsches Fernsehen1.827.098.866,44
Deutschlandradio193.595.544,96
Gesamt7.545.319.267,76

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*) In den Beträgen sind Gebührenanteile für die Landesmedienanstalten in Höhe von 142.898.281,40 EUR enthalten.