Trotz des griechischen Schuldenschnitts haben Käufer von Kreditausfallderivaten (CDS) vorerst keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Der Derivatehändlerverband International Swaps and Derivatives Association (ISDA) teilte am Donnerstag mit, der von der Euro-Gruppe durchgesetzte Schuldenerlass privater Gläubiger stelle kein Kreditereignis dar. Die bisherigen Absprachen zwischen der griechischen Regierung und dem Bankenverband IIF erfüllten die Definitionen der ISDA für ein solches Ereignis nicht. Der Verband betonte aber, da die Umschuldung noch nicht abgeschlossen sei, könnte sich diese Einschätzung noch ändern.
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, denn die Feststellung eines Kreditereignisses kann schwerwiegende Folgen haben: Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers löste Zahlungsansprüche in Milliardenhöhe aus. Der damals größte Versicherer der Welt, AIG, musste wegen seiner CDS-Verpflichtungen von der US-Regierung gerettet werden.
Das Volumen ausstehender CDS-Kontrakte auf griechische Staatsanleihen beläuft sich laut Zahlen des Derivate-Abwicklungshauses DTCC auf 70,4 Mrd. Dollar. Da viele Marktteilnehmer CDS-Schutz nicht nur verkauft, sondern zugleich auch gekauft haben, gleichen sich die Zahlungsansprüche aber teilweise aus. Netto belaufen sie sich laut DTCC auf 3,3 Mrd. Dollar (2,5 Mrd. Euro). Diese Aufrechnung setzt allerdings voraus, dass alle beteiligten Parteien ihre Verpflichtungen bedienen können.
Risiken in Europa begrenzt
In Europa müssten bei Feststellung eines Kreditereignisses Geldhäuser außerhalb Griechenlands, die mehr CDS verkauft als gekauft haben, 1,1 Mrd. Dollar zahlen. Das geht aus Daten der EU-Bankenaufsicht EBA vom Herbst hervor. Diese Institute, darunter beispielsweise die italienische
Unicredit und die spanische
BBVA , dürften auf die ISDA-Entscheidung vom Donnerstag also erleichtert reagieren.