Die VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und unter anderem für Angehörige freier Berufe zuständig. Mitarbeiter der VBG stehen schon kurz nach dem Unfall am Krankenbett und kümmern sich um die Organisation der medizinischen Behandlung. Sollte der Selbstständige bleibende gesundheitliche Schäden haben, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, des Autos oder für eine Pflegekraft. Auch berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen sind im Leistungsspektrum enthalten, falls der Selbstständige seinen Job nicht mehr ausüben kann.
Daneben gibt es noch Geldleistungen, die sich nach der vom Selbstständigen gewählten Versicherungssumme richten. Bei der VBG beträgt sie mindestens 31.500 Euro und darf 84.000 Euro nicht übersteigen. Sind Selbstständige nach einem Unfall arbeitsunfähig, zahlt die VGB maximal 5600 Euro Verletztengeld im Monat. Bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit durch den Unfall gibt es eine Verletztenrente von bis zu 56.000 Euro jährlich.
Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt von der Versicherungssumme und dem Beruf ab. Ein Rechtsanwalt muss für eine Versicherungssumme von 84.000 Euro einen Jahresbeitrag von rund 266 Euro zahlen.