Verursacht eine Software-Aktualisierung auf einem neuen Handy hohe Kosten für eine Datenverbindung, muss der Kunde dafür nicht unbedingt zahlen. Auf dieses Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az.: 16 U 140/10) weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Ein Mann hatte einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der keine Internet-Flatrate beinhaltete. Gleichzeitig kaufte er beim Netzbetreiber eine Navigationssoftware für das Gerät. Nach der Installation aktualisierte das Programm das Kartenmaterial. Für die dabei angefallene Datenübertragung berechnete der Anbieter dem Kunden mehr als 11.000 Euro.
Als sich der Mann weigerte zu zahlen, klagte das Unternehmen. Ohne Erfolg: Wer eine Software zusammen mit einem Mobiltelefon erwirbt, könne davon ausgehen, dass das Programm auf dem aktuellen Stand ist, so die Richter. Für etwaige Aktualisierungskosten muss der Kunde deshalb nicht zahlen.