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Merken   Drucken   29.02.2012, 14:44 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Der Fiskus bleibt auf der Strecke

Nutzen Mitarbeiter zu Hause die Software des Unternehmens, müssen sie das versteuern. Ein sogenanntes Omnibusgesetz soll das ändern. von Daniel Schönwitz, Düsseldorf
Einen Job von zu Hause aus zu erledigen, ist für viele Beschäftigte kein Problem. Per Computer haben sie vollen Zugriff auf firmeneigene IT-Systeme, via Rufumleitung aufs Handy sind sie für Kunden und Kollegen problemlos erreichbar.
Die Finanzämter haben sich mit der schönen neuen Arbeitswelt, in der niemals Feierabend ist, allerdings noch nicht angefreundet. In den meisten Bundesländern würden die Beamten derzeit einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil unterstellen, wenn der Arbeitgeber Software auf den privaten Laptop von Mitarbeitern überspielt, berichtet Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Das Argument: Etliche Anwendungen - etwa Adressbücher, E-Mail- oder Schreibprogramme - seien auch privat nutzbar.
Das Arbeiten im Home-Office soll von der Steuer befreit werden   Das Arbeiten im Home-Office soll von der Steuer befreit werden
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, dass im Home-Office keine Steuernachteile mehr drohen. Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, schlägt vor, so kurzfristig wie möglich die Vorschriften zu ändern und die private Nutzung der vom Chef überlassenen Software ausdrücklich von der Steuer zu befreien. So steht es in einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages vom 17. Februar, das der FTD vorliegt (IV C 5 - S 2334/11/10003). Bislang gilt ein solches Steuerprivileg lediglich für die private Nutzung von Hardware wie Laptops oder Handys, die der Arbeitgeber seinen Angestellten überlässt.
Koschyk will die Novelle im Neunten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes unterbringen, über das der Finanzausschuss derzeit berät. Darin geht es nicht nur um Kommunalfinanzen, wie der Name vermuten lassen könnte. Es handelt sich vielmehr um ein "Omnibusgesetz", mit dem die Bundesregierung diverse Detailvorschriften ändert, für die sich kein eigenes Gesetzgebungsverfahren lohnt. Kommt die Neuregelung, soll sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 sowie für alle noch offenen Fälle gelten.
Experten begrüßen das Vorhaben. "Immer mehr Unternehmen spielen Software auf die privaten Rechner, Tablet-Computer oder Smartphones ihrer Mitarbeiter", sagt Martin Schweinoch, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in München. Diese Entwicklung hat sich auch im Ministerium herumgesprochen: Softwareanbieter vermarkten verstärkt Home-Use-Programme, deren Lizenzbedingungen Arbeitgebern erlauben, Anwendungen auch auf private Geräte zu überspielen. Das führt Staatssekretär Koschyk in seinem Schreiben aus.

Teil 2: Bisher müssen sich Arbeitnehmer selbst behelfen

  • Aus der FTD vom 01.03.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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