Paolo Guerrero ist für seinen üblen Tritt gegen Stuttgarts Torhüter Sven Ulreich für acht Spiele gesperrt worden. Dies beschloss das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag in Frankfurt/Main. Das Urteil gegen den Stürmer des Bundesligisten Hamburger SV erfolgte im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit. Die Sperre beläuft sich auf sieben Wochen, durch eine "Englische Woche" sind es aber acht Spiele.
Damit hat der DFB den Einspruch des HSV vom Montag nicht strafmildernd berücksichtigt. "Die Strafe ist unverhältnismäßig im Vergleich zu anderen Fällen", hatte der HSV-Vorstandsvorsitzende Carl-Edgar Jarchow noch am Montagabend gesagt, "da fehlte einiges in der Begründung." Nach dem Urteil beriet sich der HSV am Dienstag, ob ein weiterer Einspruch überhaupt sinnvoll ist.
Guerrero war Ulreich in der 54. Minute des Heimspiels gegen den VfB Stuttgart (0:4) am Samstag in Höhe der Eckfahne mit gestrecktem Bein von hinten gegen den linken Unterschenkel gesprungen. Daraufhin hatte ihn Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch eingelegt werden, was eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zur Folge hätte.
Zusätzlich zur siebenwöchigen Fußball-Pause wollte der HSV am Dienstag die Geldstrafe für den Südamerikaner festlegen. Zwar hatte er den Verein durch seinen Flaschenwurf vor fast zwei Jahren in die negativen Schlagzeilen gebracht, auf dem Platz war es aber die erste Rote Karte für den heißblütigen Angreifer. Dabei ist die Haltung des Clubs eindeutig: Guerrero muss endlich einsichtig werden und darf sich keine Ausraster mehr leisten.