Die Hausbanken der Depotkunden haben ihren Informationsaufwand auf das absolut Notwendige beschränkt, wie folgendes Musteranschreiben zeigt:
"Sehr geehrter Depotkunde,
die Emittentin unterbreitet den Anleiheinhabern ein bis zum 08.03.2012
befristetes Umtauschangebot: Wenn Sie das Angebot annehmen, erhalten
Sie für je Nennwert EUR 1.000 Ihrer Anleihe
• 20 neue Anleihen der Emittentin im Gesamtnennwert von EUR 315,-
mit Fälligkeiten ab dem 24. Februar 2023,
• sog. "GDP-Linked-Notes" im Nennwert von EUR 315,- - Zahlungen
aus diesen Wertpapieren hängen von der Entwicklung des
Bruttosozialprodukts Griechenlands ab,
• sog. "PSI Payment Notes" im Nennwert von je EUR 150,- - je zur
Hälfte mit einjähriger und zweijähriger Laufzeit - hierbei handelt es sich
um Anleihen des europäischen Rettungsschirms EFSF - und
• sog. "Accrued Interest Notes", also Schuldverschreibungen im
Gegenwert der aufgelaufenen Zinsen.
Einzelheiten zu dem sehr komplexen Umtauschangebot und dem Ersuchen der Republik Griechenland, bestimmten Änderungen der Bedingungen der umzutauschenden Anleihen zuzustimmen, entnehmen Sie bitte den offiziellen, allein verbindlichen Angebotsunterlagen (in englischer Sprache). Diese erhalten Sie auf Wunsch bei Ihrer depotführenden Geschäftsstelle sowie im Internet unter
http://www.greekbonds.gr."
Das liest sich wie ein Routineanschreiben zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung oder Ähnlichem. Dass es bei der anstehenden Entscheidung letztlich darum geht, einem absehbaren Verlust von drei Vierteln des ursprünglichen Kapitaleinsatzes zuzustimmen, wird mit keinem Wort erwähnt.