Das Arbeiten im Home-Office soll von der Steuer befreit werden
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, dass im Home-Office keine Steuernachteile mehr drohen. Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, schlägt vor, so kurzfristig wie möglich die Vorschriften zu ändern und die private Nutzung der vom Chef überlassenen Software ausdrücklich von der Steuer zu befreien. So steht es in einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages vom 17. Februar, das der FTD vorliegt (IV C 5 - S 2334/11/10003). Bislang gilt ein solches Steuerprivileg lediglich für die private Nutzung von Hardware wie Laptops oder Handys, die der Arbeitgeber seinen Angestellten überlässt.
Koschyk will die Novelle im Neunten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes unterbringen, über das der Finanzausschuss derzeit berät. Darin geht es nicht nur um Kommunalfinanzen, wie der Name vermuten lassen könnte. Es handelt sich vielmehr um ein "Omnibusgesetz", mit dem die Bundesregierung diverse Detailvorschriften ändert, für die sich kein eigenes Gesetzgebungsverfahren lohnt. Kommt die Neuregelung, soll sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 sowie für alle noch offenen Fälle gelten.
Experten begrüßen das Vorhaben. "Immer mehr Unternehmen spielen Software auf die privaten Rechner, Tablet-Computer oder Smartphones ihrer Mitarbeiter", sagt Martin Schweinoch, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in München. Diese Entwicklung hat sich auch im Ministerium herumgesprochen: Softwareanbieter vermarkten verstärkt Home-Use-Programme, deren Lizenzbedingungen Arbeitgebern erlauben, Anwendungen auch auf private Geräte zu überspielen. Das führt Staatssekretär Koschyk in seinem Schreiben aus.