Alles von einem Nutzer in einem Profil vereint - davon träumt Google nicht erst seit März. Viele Anwender hegen Bedenken - in den USA gehen die ersten vor Gericht.
Mehrere Nutzer des Internetkonzerns Google klagen in den USA gegen die neuen Datenschutzregeln des Unternehmens. Ihre Sammelklage wirft dem Anbieter vor, Verbraucherrechte zu verletzen, indem Daten aus dem E-Mail-Dienst und dem sozialen Netzwerk von Google mit denen der Suchmaschine verknüpft und für Werbezwecke verwendet würden.
Bei unterschiedlichen Diensten habe der Nutzer jeweils "eine völlig andere Erwartung von Privatsphäre", heißt es in einer Sammelklage von drei Personen, die bei einem Bezirksgericht in New York eingereicht wurde. Eine ähnliche Klage von zwei Google-Nutzern wurde dem Bezirksgericht von San Jose in Kalifornien vorgelegt.
Google hat zum 1. März die zuvor getrennten Datenschutzerklärungen von rund 70 Diensten zu einem einzigen Dokument zusammengeführt. Die neuen Regeln sehen im Wesentlichen vor, dass Google alle Informationen verknüpft, die das Unternehmen mittels der verschiedenen Angebote über einen Nutzer sammelt. Über die Suche, das E-Mail-Programm, die Kartenfunktion und die Videoplattform Youtube hinweg würde dann ein Profil erstellt. Google will mit der Zusammenführung die Nutzung "unkomplizierter und intuitiver" machen, etwa in Form einer personalisierten Suche.
Der Konzern steht zum wiederholten Mal in der jüngeren Vergangenheit wegen Datenschutzbedenken in der Kritik. So sorgt das Facebook-Konkurrenzangebot Google Plus zunehmend für Misstrauen. Microsoft und andere Wettbewerber sollen nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters deswegen bei der EU-Kommission eine informelle Beschwerde eingereicht haben. Im April will Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zudem entscheiden, ob er wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen Google vorgeht.
Die französische Datenschutzkommission ist nach einer Prüfung im Auftrag ihrer europäischen Partnerbehörden zu dem Ergebnis gelangt, dass die neue Datenschutzrichtlinie für alle Google-Dienste gegen europäisches Recht verstößt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagt, dass insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten auf erhebliche Bedenken stoße.
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