Die Neuregelung für einbehaltene Gewinne ist nach der ZEW-Studie nur für Personenunternehmer attraktiv, die hohe persönliche Steuersätze haben und/oder die Gewinne lange im Unternehmen lassen können und wollen. Nicht entnommene Erträge werden mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent plus Solidaritätszuschlag belastet. Wenn der Unternehmer die Gewinne später entnimmt, muss er sie aber mit 25 Prozent plus Soli nachversteuern. Das ist ungünstiger als bei einer Kapitalgesellschaft.
"Kaum ein Unternehmen nimmt die Thesaurierungsbegünstigung noch in Anspruch. Freudenberg auch nicht", sagte Brigitte Fischer gestern bei der Vorstellung der Studie in Berlin. Fischer ist Leiterin der Abteilung Steuern bei der Unternehmensgruppe Freudenberg. Das Unternehmen ist eine der größten Personengesellschaften in Deutschland. Fischer kritisierte die Regelung als "reine Schönwettervorschrift". Zur Erklärung sagte sie: "Das Unternehmen muss immer Gewinne erzielen, bei Verlusten funktioniert die Thesaurierung nicht mehr." Die vermeintliche Begünstigung habe den Personengesellschaften nichts gebracht, aber sie hätten alle Teile der Gegenfinanzierung der Steuersenkungen von 2008 mittragen müssen. "Der Gesetzgeber müsste da in jedem Fall nacharbeiten", sagte Fischer. "Ich habe aber den Eindruck, dass er an den Paragrafen nicht ran will."
In der ZEW-Studie werden auch die "hohen Befolgungs- und Planungskosten" der Regelung als ein Grund für die geringe Nutzung angeführt. Auch Praktikerin Fischer berichtete von den Schwierigkeiten der Verwaltung bei der Einführung: "Das Finanzamt hatte gar keine Deklarierungsunterlagen für die Thesaurierungsbegünstigung. Die mussten wir uns gemeinsam mit den Beamten erarbeiten."
Als Konsequenz schlägt das ZEW vor, mittlere und große Personengesellschaften der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Bei kleinen Unternehmen würden die meisten Gewinne ohnehin für den Lebensunterhalt entnommen. Da sei die Begünstigung einbehaltener Gewinne eher unwichtig.