Denn manche Ware muss einfach zu einer bestimmten Zeit auf die Reise geschickt werden oder ankommen. Auch gibt es jenseits der deutschen Grenze Flughäfen, die durchmachen und Geschäfte aus Frankfurt an sich ziehen könnten.
Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig völlig Recht, wenn es jetzt das vorläufig in Frankfurt geltende Nachtflugverbot bestätigt und es damit zementiert. Und das liegt vor allem an der Vorgeschichte, der Diskussion rund um den Flughafenausbau und die neue Landebahn. Damals stand zur Debatte, inwieweit man den Anwohnern entgegenkommen muss, wenn man ihnen eine neue Startbahn und damit mehr Lärm zumutet.
Das Leipziger Gericht schaute sich diese Vorgeschichte an und stellte sich die Frage, ob das Land Hessen - oder die Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) - 2007 richtig handelte, als es in dem Beschluss für die neue Flugzeugpiste eigenmächtig die strittigen 17 Nachtflüge gestattete.
Bis dato hatten das Land, der Flughafenbetreiber Fraport, die Airlines und Anwohner einen ganz passablen Kompromiss erreicht: Die neue Piste, mit der der Flughafen erweitert wurde, durfte gebaut werden. Aber im Gegenzug sollte nachts zwischen 23 Uhr und 5 Uhr absolute Ruhe am Himmel herrschen.