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Die Bürger Deutschlands fordern eine Verfassung

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Die Bürger Deutschlands fordern eine Verfassung

1. Der Bundespräsident wird von den deutschen Bürgern in einem Volksbegehren aufgefordert, gemäss Artikel 146 des Grundgesetzes eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.

2. Der Bundespräsident hat diesem Volksbegehren zu entsprechen, anderenfalls ist er vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen und gemäss Artikel 61 GG Absatz 2 seines Amtes für verlustig zu erklären.

3. Der Bundespräsident fordert die sechzehn Bundesländer auf, je 30 Kandidaten zur verfassungsgebenden Versammlung vorzuschlagen.

4. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben alle gesellschaftlichen Schichten ihres Bundeslandes zu vertreten.

5. Die Kandidaten dürfen in den letzten zehn Jahren kein politisches Amt innegehabt haben und haben wirtschaftlich unabhängig zu sein. Sie müssen dies den Bürgern ihres Bundeslandes offenlegen.

6. Die Kandidaten stellen sich einer eingehenden Befragung der Bürger.

7. Innerhalb einer Frist von drei Monaten haben die Wahlen für die Kandidaten der verfassungsgebenden Versammlung stattzufinden. Jeder wahlberechtigte Bürger hat eine Stimme.