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RMV-Service-Telefon - täglich 24 Stunden für Sie da!

01801 / 768 4636*
* Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen?

Falls Sie auf unseren Seiten nicht die passende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, helfen Ihnen vielleicht unsere Auskünfte zu den am häufigsten gestellten Fragen weiter.

rmv.de

Wie kann ich Verbindungsauskünfte (in der Einzelauskunft) möglichst papiersparend und übersichtlich ausdrucken?

  • Die ressourcenschonendsten, kompaktesten Ausdrucke erhalten Sie über den untersten "Druckansicht"-Button am rechten Rand innerhalb der Auskunft.

Allgemein, Serviceangebote

Bis zu welchem Alter kann ich mein Kind kostenlos mitnehmen?

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren im gesamten Verbundgebiet des RMV sowie in den Übergangstarifgebieten grundsätzlich kostenlos. Sie müssen jedoch auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Für die Beförderung von Kindergruppen wie beispielsweise bei Ausflügen von Kindergartengruppen können jedoch von den Lokalen Nahverkehrsorganisationen abweichende Tarifregelungen getroffen werden.

    Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.

Was kostet die Fahrradmitnahme im RMV?

Wie erhalte ich aktuelle Informationen bei Verspätungen oder Betriebsstörungen?

  • Die aktuellen Hinweise finden Sie in unseren Verkehrsmeldungen. 

    Für weitere Informationen und persönliche Auskünfte stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RMV-Service-Telefons rund um die Uhr zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer (01801) 768 4636 (Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.).

Bekomme ich den Fahrpreis bei Verspätungen oder Fahrtausfällen erstattet und gibt es darüber hinaus noch Erstattungsmöglichkeiten für Kosten, die in Folge von Fahrtausfällen oder Verspätungen entstanden sind?

  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Fahrtkosten ganz oder teilweise erstattet. Ebenso können unter festgelegten Voraussetzungen Ausgaben für Taxifahrten geltend gemacht werden. Zu den jeweiligen Bedingungen und wie es funktioniert, können Sie sich auf unseren Seiten zu den Fahrgastrechten informieren. Erstattungen oder Entschädigungen, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Kundengarantien liegen, sind gemäß unserer Gemeinsamen Beförderungsbedingungen leider nicht möglich.

Wo kann ich nach Fundsachen fragen, die in Bahn oder Bus vergessen wurden?

  • Da es im RMV kein zentrales Fundbüro gibt, können Sie sich bei Fragen zu verlorenen Gegenständen an das Verkehrsunternehmen wenden, mit dem Sie gefahren sind. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in den Bereichen Regionale Verkehrsunternehmen und Ansprechpartner vor Ort.

    Wenn Sie nicht wissen, um welches Verkehrsunternehmen es sich gehandelt hat, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RMV-Service-Telefons rund um die Uhr gerne weiter. Diese erreichen Sie unter der Nummer (01801) 768 4636 (Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.).

Wohin kann ich mich bei Fragen, Anregungen oder Kritik zum Angebot des RMV wenden?

  • Ihre Meinung zu den Angeboten im RMV ist uns wichtig. Mit Ihren Fragen, Anregungen, Kritik oder Lob können Sie sich ganz einfach per Online-Serviceportal an uns wenden.

    Für Auskünfte zu Fahrtmöglichkeiten, Preisen und Serviceangeboten im RMV stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RMV-Service-Telefons rund um die Uhr zur Verfügung.

Fahrkarten

Wie erkenne ich, in welchem Bereich meine RMV-Fahrkarte gültig ist?

  • Das RMV-Gebiet ist in Tarifgebiete aufgeteilt, die mit Nummern gekennzeichnet sind. Alle Stationen und Haltestellen, also jeder mögliche Start- und Zielpunkt ist den jeweiligen Tarifgebieten zugeordnet. Für welche Tarifgebiete Ihre Fahrkarte gültig ist, können Sie über die Tarifauskunft ermitteln.

Wo finde ich die Preise für meine Fahrten im RMV?

  • Die für Ihre jeweilige Reiseroute geltenden Preise für RMV-Fahrkarten zeigen wir Ihnen bereits in der Verbindungsauskunft an beziehungsweise können Sie in unserer Tarifauskunft ermitteln.

Wie lange ist meine RMV-Einzelfahrkarte gültig?

  • Einzelfahrkarten berechtigten mit sofortigem Fahrtantritt zu einer Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln des RMV ohne Unterbrechung mit beliebigem Umsteigen auf das Fahrtziel hin (keine Rundfahrten).

Kann man am Fahrkartenautomaten eigentlich auch mit EC-Karte bezahlen?

  • Diese Zahlmöglichkeit  ist bei den neuen DB-Fahrkartenautomaten, die sowohl DB- als auch RMV-Fahrkarten verkaufen, vorhanden. Bei den alten RMV-Fahrkartenautomaten kann höchstens mit der Geldkarte bargeldlos gezahlt werden.

Was muss ich tun, wenn der Fahrkartenautomat an der S-Bahn-Station nicht funktioniert, aber keine andere Kaufmöglichkeit in der Nähe ist?

  • In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich das Fahrpersonal über den Automatendefekt informieren. Bitte merken Sie sich unbedingt die Automatennummer und das zuständige Verkehrsunternehmen. Beide Angaben finden Sie am unteren Rand des Automatenaushangs.

Welche Fahrkarten eignen sich am besten für Klassenausflüge?

  • Da kommen sicherlich unsere Gruppenfahrkarten in Frage. Wenn Sie noch ein bisschen Zeit haben für die Vorbereitung, können Sie in einer Vertriebsstelle nach der Großgruppenkarte fragen. Deren Erstellung dauert allerdings einige Tage. Ansonsten sind Sie sicherlich mit dem HessenTicket oder unserer Gruppentageskarte auf der sicheren Seite.

Ich nutze gerne das HandyTicket. Gibt es die Möglichkeit, auch meine Freundin auf meinem HandyTicket mitfahren zu lassen?

Ich habe eine RMV-Zeitfahrkarte und möchte in einen Ort im RMV-Gebiet fahren, für den meine Fahrkarte keine Gültigkeit hat. Was kann ich tun?

  • Als Inhaber einer RMV-Zeitfahrkarte können Sie Anschlussfahrkarten auch zu Zielen kaufen, die außerhalb des räumlichen Gültigkeitsbereichs Ihrer Zeitfahrkarte liegen.

Gilt meine DB-Fahrkarte auch für die Weiterfahrt mit Bus oder U-Bahn?

  • Fahrkarten, die Sie zum Tarif der DB AG gekauft haben, können nur mit einer sogenannten „City-Option“ zur begrenzten Weiterfahrt mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen im RMV-Gebiet genutzt werden. Die „City-Option“ muss auf der Fahrkarte vermerkt sein. Umfassende Informationen erhalten Sie zur „City-Option“ („City-Ticket“, „City mobil“ und „Mobility BahnCard 100“) auf unseren Seiten zu den DB-Kooperationsfahrkarten.

Gilt eine mit BahnCard ermäßigte RMV-Einzelfahrkarte auch im Bus?

  • Die mit der BahnCard ermäßigten RMV-Einzelfahrkarten gelten ausschließlich in Nahverkehrszügen und S-Bahnen und haben daher in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen keine Gültigkeit. Weitere Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten Ihrer BahnCard im RMV finden Sie finden Sie auf unseren Seiten zu den DB-Kooperationsfahrkarten.

Warum gibt es im RMV keinen Vorverkauf von Einzelfahrkarten?

  • Da die Fahrkarten im RMV-Gebiet nicht durch Personal entwertet werden und auch keine Möglichkeit zur nachträglichen Entwertung durch den Fahrgast besteht, können RMV-Einzelfahrkarten nur unmittelbar vor Fahrtantritt gelöst werden. Sie werden durch den Aufdruck des Datums und der aktuellen Uhrzeit bereits entwertet und berechtigten bei sofortigem Fahrtantritt zu einer Einzelfahrt ohne Unterbrechung mit beliebigem Umsteigen auf das Fahrtziel hin.

Was kann ich bei einer Kontrolle tun, wenn ich meine gültige Zeitfahrkarte nicht dabei habe?

  • Unabhängig davon,welche Fahrkartenart Sie nutzen, ist es wichtig, diese immer dabei zu haben. Sollten Sie doch einmal vergessen haben, Ihre Zeitfahrkarte mitzunehmen, müssen bei einer Fahrkartenkontrolle die Personalien angegeben werden und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für das „Erhöhte Beförderungsentgelt“. Sofern Sie eine persönliche Zeitfahrkarte besitzen, können Sie mit diesem Beleg und Ihrer Zeitfahrkarte innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens gehen, mit dem Sie gefahren sind, und dort - gegen eine relativ geringe Bearbeitungsgebühr - die Zahlungsaufforderung stornieren lassen. Für die übertragbaren RMV-Zeitkarten gilt diese Regelung nicht.

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