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Fahrgastrechte

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Fahrgäste in einem Zug Zoom (© RMV/Cantus)

Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

  • Sie verpflichten das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Fahrgäste über ihre Fahrgastrechte und während einer Zugfahrt außerdem über den nächsten Halt, über Verspätungen, Sicherheit und Dienstleistungen im Zug zu informieren.
  • Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises bei Verspätungen beziehungsweise bei Zugausfall. Außerdem kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen.

Voraussetzungen

  • Sie gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr des RMV umfasst alle Nahverkehrszüge, also S-Bahnen (S), Regionalbahnen (RB), RegionalExpresse (RE) und StadtExpresse (SE). Dabei spielt es keine Rolle, von welchem EVU sie betrieben werden.
  • Es muss eine mindestens 20-minütige Verspätung an der Zielhaltestelle zu erwarten sein, um einen anderen Zug nutzen zu können.
  • Es muss eine mindestens 60-minütige Verspätung an der Zielhaltestelle zu erwarten sein, um eine Erstattung oder Entschädigung beantragen zu können.
  • Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen RMV-Fahrkarte für den gesamten Reiseweg sein.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Fahrpreiserstattung

  • Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof kann die Reise vorher beendet werden, wenn die gesamte Fahrt durch die Verspätung sinnlos geworden ist. In diesem Fall wird der Fahrpreis erstattet. Das gilt sowohl für die bereits durchfahrene Strecke als auch für die noch nicht durchfahrene Strecke und die Rückfahrkarte zum Startbahnhof der Reise.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung 

Wenn der Zielbahnhof mit 60- beziehungsweise 120-minütiger Verspätung erreicht wird, bestehen folgende Entschädigungsansprüche:

Entschädigung bei Nutzung von RMV-Einzelfahrkarten

  • Wer mit einer RMV-Einzelfahrkarte mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort ab einer Stunde 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstattet bekommen, bei einer Verspätung ab zwei Stunden 50 Prozent.
  • Einzelfahrkarten können nicht für eine Entschädigung gesammelt werden.
  • Entschädigungen werden allerdings erst ab Beträgen von 4 Euro ausbezahlt.

Entschädigung bei Nutzung von RMV-Zeitkarten

  • Wer mit einer RMV-Zeitkarte mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens einer Stunde 1,50 Euro für eine Fahrkarte ohne 1. Klasse-Zuschlag beziehungsweise 2,25 Euro für eine Fahrkarte mit 1. Klasse-Zuschlag erstattet bekommen.
  • Entschädigungen werden allerdings erst ab Beträgen von 4 Euro ausbezahlt. Zeitkarteninhaber haben jedoch die Möglichkeit, Entschädigungsfälle im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte zu sammeln.

Bedingungen für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels

Nutzung eines anderen Zuges

Wenn abzusehen ist, dass der Zug mit mindestens 20 Minuten Verspätung sein Ziel erreichen wird, darf auch ein Fernverkehrszug, zum Beispiel ein IC oder ICE, genutzt werden. Die dafür entstehenden Kosten werden erstattet. Allerdings dürfen weder Züge mit Reservierungspflicht noch Sonderzüge genutzt werden. Stark vergünstigte RMV-Fahrkarten wie zum Beispiel Gruppentageskarten, KombiTickets und das Hessenticket sind von dieser Regelung ausgenommen.

Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels

Ist zu erwarten, dass ein Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr um mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen wird, darf auch ein Taxi genutzt werden. Die dafür entstehenden Kosten werden bis maximal 80,00 Euro erstattet. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall des letzten fahrplanmäßigen Zuges des Tages, wenn ansonsten das Ziel nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Allerdings sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (zum Beispiel Busnotverkehre) zu nutzen. Kosten für die Nutzung eines privaten Pkw (Kilometergeld) werden nicht erstattet.

Gründe für Nicht-Erstattung oder -Entschädigung

  • Sie ist nicht möglich, wenn die Verspätung durch betriebsfremde, nicht vermeidbare Umstände (wie zum Beispiel Unwetter), eigenes Verschulden des Fahrgastes oder durch ein nicht abwendbares Verhalten eines Dritten (wie zum Beispiel Suizid) verursacht wird.
  • Weitere Ansprüche - zum Beispiel bei einem verpassten Flug oder bei einer nicht mehr nutzbaren Kino-Eintrittskarte et cetera - werden nicht übernommen.
  • Nähere Einzelheiten können dem Paragraf 15 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV entnommen werden.

Antrag stellen

  • Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung / Entschädigung von RMV-Fahrkarten erfolgt über die

        Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH

        Postfach 11 15 42

        60050 Frankfurt am Main

  • Das Antragsformular für RMV-Fahrkarten finden Sie unten als PDF-Datei beigefügt.
  • Bitte füllen Sie den unten angefügten Antrag auf Erstattung/ Entschädigung aus. Benötigt wird außerdem die RMV-Einzelfahrkarte im Original oder die RMV-Zeitkarte in Kopie sowie alle weiteren relevanten Belege im Original (zum Beispiel die Fahrkarte für den Fernverkehr oder Taxiquittungen). Beim HandyTicket erfolgt der Nachweis anhand der vom RMV monatlich ausgestellten Rechnung über die Fahrkartenkäufe. Beim eTicket RheinMain wird der Nachweis anhand des Beleges erbracht (Quittung, Ausgabedokument), der zu jeder ausgegebenen elektronischen Fahrtberechtigung erzeugt wird.
  • Erstattungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte gestellt wurde.
  • Damit Sie leichter erkennen können, ob es sich um eine RMV-Fahrkarte handelt, finden Sie nebenstehend einige Muster der gebräuchlichsten Fahrkarten mit dem Hinweis, wer die Erstattung übernimmt.
  • Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Details finden Sie in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV.

Verbundübergreifende Verkehre und Fernverkehr

Wenn Sie eine andere Fahrkarte als eine RMV-Fahrkarte nutzen (zum Beispiel von der Deutschen Bahn), wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Fahrgastrechte. Informationen zur Erstattung und Entschädigung erhalten Sie unter

www.fahrgastrechte.info

Alternative: Die 10-Minuten-Garantie

Wenn Sie mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen im Bereich der Stadt Frankfurt, der Stadt und des Kreises Offenbach, der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg jeweils inklusive der Regionalbusse des RMV unterwegs sind, können Sie auch die 10-Minuten-Garantie in Anspruch nehmen.

Informationen zur 10-Minuten-Garantie finden Sie unter

servicepaket.rmv.de

Fahrgastrechte für RMV-Bahnkunden - Faltblatt

Fahrgastrechte Informationsfaltblatt

Alle wichtigen Informationen, wann Sie als RMV-Bahnkunde bei Zugverspätungen oder -ausfall Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises haben

Stand: April 2012

Fahrgastrechte für RMV-Bahnkunden - Erstattungsantrag

Fahrgastrechte Erstattungsantrag

Antragsformular für Fahrpreisentschädigungen/ Erstattungen im Eisenbahnverkehr mit Fahrkarten des RMV-Verbundtarifs

Stand: April 2012

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