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Zürcher Justiz kontert Vorwürfe von Christoph Mörgeli

Montag, 26. März 2012, 13:07 Uhr, Aktualisiert 19:15 Uhr

Der Fall Hildebrand/Blocher zieht weitere Kreise. Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser verwahrt sich dezidiert gegen Vorwürfe von Christoph Mörgeli. Der SVP-Nationalrat hatte Bürgisser angegriffen, weil dieser den Fall unter Kollegen in einer Bar erörtert hatte.

In einem breit gestreuten Brief hatte Mörgeli dem Zürcher Oberstaatsanwalt Bürgisser vorgehalten, am vergangenen Freitagabend in einer Bar in Bülach (ZH) mit zwei Kollegen über den Fall Nationalbank/Hildebrand/Blocher diskutiert zu haben.

Bild Der Schatten von Hildebrand auf der Aufschrift Nationalbank
Der Fall Hildebrand/Blocher wird immer verzweigter: Nun ist auch SVP-Nationalrat Mörgeli mit der Zürcher Justiz im Clinch. reuters / archiv

Im  Zuge dieses Gesprächs habe Bürgisser das Amtsgeheimnis verletzt, weil er das Datum der Einreichung des Gesuchs um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Christoph Blocher preisgegeben habe, wirft Mörgeli dem Oberstaatsanwalt vor.

Nur politisch motivert?

Zudem sei mit Bürgissers Äusserungen über Mörgeli der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Im weiteren warf der Zürcher SVP-Nationalrat dem Oberstaatsanwalt vor, dass seine Motivation zum Vorgehen gegen Blocher rein politisch motiviert sei. Es gehe Bürgisser nur darum, die SVP und deren Exponenten fertigzumachen.

Martin Bürgisser
«Ich bedaure aber, dass ich es offensichtlich an der nötigen Sensibilität habe fehlen lassen, indem ich dieses Thema am gegebenen Ort und zum gegebenen Zeitpunkt diskutiert habe.»
Martin Bürgisser, Oberstaatsanwalt

Oberstaatsanwalt Bürgisser wies in einem – ebenso breit gestreuten – Antwortschreiben an Mörgeli diese Anschuldigungen zurück. Bürgisser bedauerte jedoch gleichzeitig, dass er es «offensichtlich an der nötigen Sensibilität habe fehlen lassen» und «dieses Thema am gegebenen Ort und zum gegebenen Zeitpunkt diskutiert habe».

Vorwürfe laut Bürgisser unzutreffend

Den Vorwurf, es gehe darum, die SVP und ihre Exponenten fertigzumachen, wies Bürgisser im Schreiben an Mörgeli ganz entschieden zurück. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Strafverfahren nicht durch ihn geführt werde. Das Verfahren liege in den Händen der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte unter Aufsicht des Leitenden Oberstaatsanwalts.

Der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung treffe ebenfalls nicht zu, so Bürgisser weiter. Denn er habe keine Fakten erwähnt, die nicht bereits über die Medien öffentlich gemacht worden seien. Dies gelte auch für die Äusserung, die Oberstaatsanwaltschaft werde der Immunitätskommission des Nationalrats bis zu deren Sitzung am Mittwoch Antrag stellen.

Aussage «wäre auch Unsinn»

Bürgisser hält im weiteren fest, dass er auch keine Äusserung gemacht habe, die als üble Nachrede zu taxieren wären. «Eine Aussage, wonach die gesamte SVP ‚zusammenbreche‘ und auch Christoph Mörgeli ‚erledigt‘ sei, wenn Blocher ‚stürze‘, entspricht nicht meiner Ausdrucksweise und wäre auch Unsinn», heisst es im Schreiben.

Was die Immunität von Nationalrat Blocher betreffe, habe er einzig seine Meinung als Bürger geäussert. Und zwar, dass Blocher einerseits geltend mache, nur seine Pflicht getan habe, anderseits aber für sich Immunität beanspruche, statt sich dem Strafverfahren zu stellen.  

Inzwischen wurde bekannt, dass der Informant im Lokal in Bülach der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid war. Mörgeli bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht von «TeleZüri»: «Schmid war einer von zwei Zeugen, die im Pub in Bülach waren.» Er habe ein Wortprotokoll von ihm, welches der zweite Zeuge bestätigt habe.

Kein Kommentar von Regierungsrat Graf

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich will zu diesem Fall keinen weiteren Kommentar abgeben. Mediensprecherin Corinne Bouvard bestätigte auf Anfrage lediglich, dass das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher noch vor Mittwoch nach Bern geschickt werden soll.

Der Zürcher Regierungsrat Martin Graf, Vorsteher der der Direktion der Justiz und des Innern, wollte die jüngste Entwicklung in der Causa Hildebrand/Blocher auf Anfrage von «SF Online» nicht kommentieren. Man äussere sich grundsätzlich nicht zu einem laufenden Verfahren, für das derzeit die Staatsanwaltschaft zuständig sei, sagte er. 

(sf/coro)

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R. Anderegg
(fb_100002325464633 Mann)
Verfasst am: 27.3.2012 23:26

Noch Steigerungspotenzial vorhanden

Wir haben auch immer mehr US-Amerikanische... mehr

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U. Romer, Opfikon
(romeru Mann)
Verfasst am: 27.3.2012 18:24

Der unsichtbare Spion...

Einmal mehr leidet Herr Mörgeli an... mehr

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F. Herder, Bottmingen
(fh Mann)
Verfasst am: 27.3.2012 14:53

Fünf Vor Zwölf...

Spitzeleien, Denunziantentum,... [1]  mehr

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