Schweiz
Blocher reicht Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ein
Das Zürcher Obergericht muss klären, ob die Hausdurchsuchung bei Nationalrat Christoph Blocher rechtmässig war. Blochers Anwalt Walter Hagger hat eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung vom 20. März eingereicht.
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Das Obergericht bestätigte, dass die Beschwerde eingetroffen ist. Die Hausdurchsuchung an Blochers Firmensitz in Männedorf (ZH) und an seinem Wohnsitz in Herrliberg war nach Ansicht von Hagger nicht rechtens gewesen, weil der Präsident des Nationalrates die Ermächtigung dazu nicht erteilt hatte.
Im Parlamentsgesetz sei festgehalten, dass die Ermächtigung durch den Parlamentspräsidenten nötig ist, um Zwangsmassnahmen wie eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Zudem war die Hausdurchsuchung nach Ansicht von Hagger nicht angebracht und unverhältnismässig. Sie sei nicht das geeignete Mittel um irgendwelche Inhalte von dreieinhalb Monate zurückliegenden Gesprächen zu eruieren, sagte Christoph Blochers Anwalt Hagger.
Entscheid über Immunität
Blocher hält das Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses gegen sich für unzulässig, weil er als Parlamentarier Immunität geniesse. Die Vorwürfe stünden im Zusammenhang mit seiner Nationalratsfunktion.
Über die Aufhebung der Immunität entscheidet die nationalrätliche Immunitätskommission, deren nächste Sitzung am Mittwoch stattfindet. Bislang ist bei der Kommission noch kein Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung von Blochers Immunität eingegangen. Ein materieller Entscheid würde voraussichtlich ohnehin noch nicht bereits am Mittwoch gefällt.
(sda/muei)
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U. Romer, Opfikon
(romeru )
Verfasst am: 27.3.2012 18:01
Opferrolle...
Blocher und mit ihm die ganze SVP sieht sich... mehr
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M. Vreni, Chur
(vreni77 )
Verfasst am: 27.3.2012 17:02
Herzlichen Gückwunsch !
SF TV und alle Medien haben es geschafft! Aus dem... mehr
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V. Eberhard, Gränichen
(verena01 )
Verfasst am: 27.3.2012 16:01
Herder
Ich weiss, dass die Linken die Schweizer gerne... mehr
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