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Immunitätskommission schützt Blocher nicht

Mittwoch, 25. April 2012, 19:21 Uhr, Aktualisiert 20:43 Uhr

SVP-Nationalrat Christoph Blocher kann sich nicht auf seine parlamentarische Immunität berufen, wenn es um Taten vor seiner Vereidigung geht, dies entschied die Immunitätskommission des Nationalrats. Nun ist die Rechtskommission des Ständerats am Zug.

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Nach Ansicht der Immunitätskommission war er noch nicht Parlamentarier, als er Bankdaten des zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand entgegennahm.

«Blocher war erst seit seiner Vereidigung am 5. Dezember im Amt. Die Bankdaten hat er aber bereits am 3. Dezember in die Hände bekommen und an die damalige Bundespräsidentin weitergegeben», sagte SF-Korrespondent Hanspeter Forster in der «Tagesschau». Also habe er damals als Privatmann gehandelt.

SF-Korrespondent Hanspeter Forster: «Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung» (Tagesschau, 25.4.2012, 19.30)

Blocher war von der Immunitätskommission des Nationalrats angehört worden. Mit Verweis auf das Amtsgeheimnis verweigerte er nach der knapp zweistündigen Befragung jeden Kommentar.

«Fall Hildebrand» geht weiter

Blocher wird von der Zürcher Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand der Verletzung des Bankgeheimnisses verdächtigt. In dem laufenden Strafverfahren pocht er auf seine Immunität als Parlamentarier.

Am 31. Mai ist die Rechtskommission des Ständerats am Zug. Entscheidet sie gleich wie die Immunitätskommission, ist das Verfahren zu Ende. Andernfalls gib es eine Differenzbereinigung.

(sda/rufi)