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Weniger Schwarzarbeit und intensivere Kontrollen 2011

Freitag, 11. Mai 2012, 14:34 Uhr

In der Schweiz sind 2011 bei Schwarzarbeitskontrollen weniger Verstösse festgestellt worden. Die Zahl der Verdachtsfälle über Verstösse gegen das Ausländerrecht sank um 31 Prozent, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft meldet. Die Kantone engagierten sich stark gegen Schwarzarbeit.

Der Rückgang der vermuteten Verstösse gegen das Ausländerrecht könnte auf die volle Personenfreizügigkeit für acht neue EU-Staaten zurückzuführen sein, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Ab Mai 2011 galt für Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn der freie Personenverkehr.

Bild Arbeiter und Kontrolleur.
2011 wurden weniger Arbeitskräfte ohne Bewilligung erwischt. keystone/symbolbild

Im April rief dann aber der Bundesrat die Ventilklausel an, vorläufig für ein Jahr. Die Zahl der B-Aufenthaltsbewilligungen für Bürger der acht Länder ist damit wieder beschränkt. Dies führe nicht zwingend zu mehr Verstössen, sagte Rolf Gerspacher, Ressortleiter Arbeitsmarktaufsicht beim Seco.

Kurzaufenthalter aus den von der Klausel betroffenen Ländern könnten weiterhin in der Schweiz arbeiten und müssten lediglich gemeldet werden. Seit 1. Mai und bis Ende April 2013 dürfen höchstens 2180 B-Bewilligungen für Bürger der acht Staaten erteilt werden.

Keine nennenswerten Veränderungen meldet das Seco in Sachen Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht und das Quellensteuerrecht. Gestiegen ist die Zahl der Arbeitgeber, die Angestellte mit geringen Lohnvolumen melden und für Steuern und Beiträge an Sozialwerke das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen.

Weniger, aber vertiefte Kontrollen

In den Kantonen waren Kontrolleure mit insgesamt 65,7 Vollzeit-Stellen gegen Schwarzarbeit im Einsatz. Im Vorjahr waren es 1,2 Stellen mehr gewesen. Kontrolliert wurden 11'130 Betriebe  (9 Prozent weniger als 2010) und 33'866 Personen (8 Prozent weniger als 2010).

Der Rückgang ist nach Angaben des Seco darauf zurückzuführen, dass die Kantone zum Teil vertiefte Kontrollen durchführten. Wie schon in den Vorjahren hätten sich die Stände stark engagiert bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Mit dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz gegen die Schwarzarbeit hat der Bund schärfere Sanktionen für Arbeitgeber eingeführt. Innerhalb von fünf Jahren muss das Gesetz evaluiert werden. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wird seinen Bericht bis Ende Jahr vorlegen, wie es in der Mitteilung heisst.

(sda/hesa;gern)

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M. Pelagio-Kerzenmacher, Frauenfeld
(mailyn.pelagiokerzenmacher Frau)
Verfasst am: 13.5.2012 11:14

Wo liegt das Problem mit Schwarzarbeit

Wenn man keine Steuern, Krankenkasse etc. zahlen... mehr

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