Schweiz
Ab wann war Blocher immun?
Christoph Blocher geniesst für die Zeit vor seiner Vereidigung keine Immunität. Für die Ereignisse nach diesem Termin geht das Ringen heute in die nächste Runde. Nationalrats- und Ständeratskommission müssen dabei ihre Differenzen bereinigen. Das letzte Wort hat der Ständerat.
De facto ist der Fall bereits entschieden – wenigstens soweit es um Taten vor der Vereidigung am 5. Dezember geht: Sowohl die Immunitätskommission des Nationalrats als auch die zuständige Rechtskommission des Ständerats kamen zum Schluss, dass Blocher bis dahin nicht Parlamentarier war und sich darum auch nicht auf die Immunität berufen könne.
Wichtig ist aber vor allem das Datum des 27. Dezember 2011. An diesem Tag soll Christoph Blocher versucht haben, den Anwalt Hermann Lei dazu anzustiften, die Bankunterlagen von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten.
Für diese Tat nach der Vereidigung sind sich die Gremien uneinig: Die Immunitätskommission des Nationalrats sieht diese Handlung von der Immunität geschützt.
Ständeratskommissionentscheid massgeblich
Die Ständeratskommission dagegen verneint einen direkten Zusammenhang mit Blochers Nationalratsmandat und will eine Strafverfolgung zulassen. Aus diesem Grund ist sie auf ein Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung der Immunität gar nicht erst eingetreten.
Bleibt sie bei dieser Auffassung, setzt sie sich gemäss den Verfahrensvorschriften des Parlamentsgesetzes gegen die Immunitätskommission durch, und die Staatsanwaltschaft kann alle Handlungen untersuchen.
«Rein formalistische Betrachtungsweise»
In einer im Auftrag Blochers juristischem Berater Martin Schubarth verfassten Stellungnahme legt der ehemalige Bundesgerichtspräsident dar, warum dieser bereits vor der Vereidigung am 5. Dezember 2011 Parlamentarier war und als solcher durch die parlamentarische Immunität geschützt ist. Dieser Bericht wird allerdings aller Voraussicht nach nichts am de facto bereits getroffenen Immunitäts-Entscheid ändern.
Die Immunitätskommission war gestützt auf ein Gutachten der Parlamentsdienste zu einem anderen Schluss gekommen. Laut Schubarth handelt es sich um eine «rein formalistische Betrachtungsweise». Das Ergebnis verletze die Rechtsgleichheit und sei damit verfassungswidrig, schreibt er in der Stellungnahme, die auf Blochers Website aufgeschaltet ist. Blocher selber hatte stets von einem politischen Entscheid gesprochen.
Dass sich beide Kommissionen aufgrund von Schubarths Beurteilung umstimmen lassen, ist nicht zu erwarten.
(sf/agenturen/koua)
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H. Kuenzle, Pedernales
(HaWaKu )
Verfasst am: 7.6.2012 15:46
Blocher und Konsorten...
...muss endlich klar gemacht werden, dass auch... mehr
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A. Ganz, Möhlin
(AGA )
Verfasst am: 7.6.2012 15:45
Hornberger Schiessen?
Das ganze Theater wird dann wieder ähnlich... mehr
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A. Legrand, Genève
(Bouffon )
Verfasst am: 7.6.2012 12:57
Lustige Frage
.... ab wann war Herr Blocher immun? Ha! Seit... mehr
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