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Street View: Google muss nicht vollständig anonymisieren

Freitag, 8. Juni 2012, 11:20 Uhr, Aktualisiert 14:16 Uhr

Google muss Gesichter Autonummern auf Street View nicht restlos anonymisieren. Laut Bundesgericht muss in Kauf genommen werden, dass ein kleiner Teil der Bilder unverwischt ins Internet gelangt. Nachträgliches Anonymisieren genüge. Allerdings muss Google künftig viel mehr und besser informieren.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte 2009 von Google Massnahmen gefordert, um bei Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Unter anderem forderte Thür, sämtliche Gesichter und Kontrollnummern seien unkenntlich zu machen, bevor die Street-View-Bilder im Web abrufbar sind.

Bild Street-View-Fahrzeug vor Google-Sitz in Zürich.
Teilsieg für Google: Nachträgliches Anonymisieren reicht. keystone

Weil Google die Umsetzung der Vorschläge mehrheitlich ablehnte, klagte Thür vor Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Bern kamen daraufhin im März 2011 zum Schluss, dass Google die Forderungen Thürs weitestgehend erfüllen müsse. Dass nur ein ganz kleiner Teil, etwa ein Prozent, von der automatischen Anonymisierung nicht erfasst sei, änderte daran nichts. Google drohte daraufhin, den Dienst in der Schweiz eventuell abschalten zu müssen.

In diesem zentralen Punkt hat Google nun Recht bekommen. Laut Gericht ist in Kauf zu nehmen, dass rund ein Prozent der Bilder unverwischt ins Internet gelangen und Google diese erst auf Verlangen Betroffener von Hand verpixeln lässt.

Google wird trotz dem für sie positiven Entscheid nochmals durch die Schweiz fahren müssen. (Tagesschau 8.6.2012, 12.45)

Besser sichtbarer Link

Allerdings muss Google Bedingungen erfüllen. Verlangt wird vom Bundesgericht eine regelmässige und klar erkennbare Information über die Widerspruchsmöglichkeiten.

In diesem Punkt sind die Richter deutlich: Die zurzeit auf Street View kaum erkennbare Schaltfläche zur Meldung von Problemen genüge nicht. Es sei vielmehr ein gut sichtbarer Link, etwa mit dem klaren Hinweis «Anonymisierung verlangen», zur Verfügung zu stellen. Zudem seien berechtigte Anonymisierungswünsche kostenlos und unbürokratisch auszuführen.

Ausserdem genügt es nicht, wenn Google bloss über Internet erreicht werden kann. Es sei zusätzlich eine Postadresse für Beanstandungen bekannt zu geben und über die Widerspruchsmöglichkeiten regelmässig in den Medien zu informieren. Die automatische Verwischung sei zudem laufend zu verbessern und dem Stand der Technik anzupassen.

Über den Zaun nur mit Zustimmung

Die weiteren Vorgaben an Google hat das Bundesgericht im Wesentlichen bestätigt. So muss im Bereich von sensiblen Einrichtungen – insbesondere vor Schulen, Spitälern, Altersheimen, Frauenhäusern, Gerichten und Gefängnissen – von vornherein eine vollständige Anonymisierung der ganzen Person vorgenommen werden.

Weiter dürften Bilder von Privatbereichen wie umfriedeten Höfen, Gärten und ähnlichem, die dem Einblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben würden, nur mit Zustimmung der Betroffenen in Street View veröffentlicht werden. Dies gelte, soweit diese Bilder wie bisher aus über zwei Metern Kamerahöhe aufgenommen würden.

Aufnahmetermine bekannt machen

Schliesslich sei Google verpflichtet, in regionalen und lokalen Medien über bevorstehende Aufnahmen und Aufschaltungen von Bildern zu informieren. Ein blosser Hinweis auf der Homepage von Google werde dem Informationsanspruch der Bevölkerung nicht gerecht.

Bei Google reagiert man positiv: «Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat», hält Daniel Schönberger, Chef der Schweizer Rechtsabteilung von Google, fest.

Das Gericht erkenne damit an, dass Google umfangreiche Datenschutzmassnahmen in Street View integriert habe. Man werde das Urteil nun genau ansehen, mit dem Datenschutzbeauftragten besprechen und die sich bietenden Möglichkeiten prüfen.

Auch Datenschützer Hanspeter Thür zeigte sich mit dem Urteil «sehr zufrieden».

(sda/schl; buet)

Kommentare aktiv...

P. D., Esslingen am Neckar
(Peterle Mann)
Verfasst am: 9.6.2012 8:37

Google

"Street View: Google muss nicht vollständig... mehr

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R. Keller, Zürich
(richard.keller Mann)
Verfasst am: 8.6.2012 13:31

Woher nimmt sich das Bundesgericht die Legitimation

hier derartiges zu entscheiden?

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M. Steiner, Winterthur
(Mikey Mann)
Verfasst am: 8.6.2012 12:38

GoogleMaps ist das kleinste Privacyproblem

Dann hat die Privacy-Histerie, welche nichts... mehr

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