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Merken   Drucken   06.07.2012, 16:13 Schriftgröße: AAA

Buback-Mord: Gerechtes Urteil gegen Becker

Kommentar Für den Vorwurf, dass die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet hat, gibt es keinen Beweis. Das Gericht hat demnach richtig geurteilt. Für den Sohn des Ermordeten ist das trotzdem unbefriedigend - und auch für das ganze Land. von Andreas Theyssen 
Für Michael Buback, den Sohn des früheren Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, muss es unerträglich gewesen sein. Seit 1977 will er wissen, wer seinen Vater erschossen hat. Er recherchierte selber jahrelang, warb für eine Wiederaufnahme des Mordverfahrens, worauf vor anderthalb Jahren ein Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker begann. Buback war als Nebenkläger vertreten. Und nun das: Becker wurde zwar zu vier Jahren Haft verurteilt, aber nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Beihilfe.
Das Urteil hatte sich in den letzten Monaten abgezeichnet. Und Buback war immer verzweifelter geworden. Er verstieg sich sogar zu dem Vorwurf, die Ermittler beugten das Recht, schützten die Angeklagte. Anlass für diesen Ausbruch waren Ermittlungspannen wie der Umstand, dass das Tat-Motorrad nicht mehr aufzufinden war.
Verena Becker ist wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt ...   Verena Becker ist wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt worden
Bubacks Ausbruch ist verständlich und verzeihlich, denn der Sohn will Klarheit haben, wer seinen Vater ermordet hat. Sicherlich hat es Vorfälle gegeben, die man als Ermittlungspannen bezeichnen kann. Man darf aber auch nicht übersehen, dass vor 35 Jahren die Kriminaltechnik noch nicht soweit entwickelt war wie heute. So war der Prozess gegen Becker nur möglich, weil Jahre nach der Tat DNA-Spuren ausgewertet werden konnten. Im Tatjahr selber gab es diese Technik noch nicht.
Becker war nur nachzuweisen, dass sie das Attentat vorbereitet, mitgeplant und anschließend einen Bekennerbrief verschickt hat. Dafür, dass sie selber auf den Generalbundesanwalt geschossen hat, gibt es keinen Beweis. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich mit seinem Urteil somit genau an den Grundsatz gehalten, der unseren Rechtsstaat generell prägen sollte: Im Zweifel für den Angeklagten.
Die Namen der Buback-Mörder sind weiterhin unbekannt. Das ist unbefriedigend, für Bubacks Sohn, für die Ermittler, für das ganze Land. Aber damit werden alle leben müssen.
  • FTD.de, 06.07.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 07.07.2012 09:48:17 Uhr   Th. Sorgenfrei: Urteil Becker

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich wundere mich wie der Autor von einem "gerechten Urteil" sprechen kann, liegt die Tat doch 35 Jahre zurück und es liegen nur wenige Fakten dem Urteil zugrunde. Diese reichen m.E. nach nicht aus, um zu solch einer Bewertung zu kommen. Der Verfasser sollte doch etwas zurückhaltender sein in Zukunft. Und ob das Gericht hier zu einem weisen Urteilsspruch gekommen ist, darf man nun wirklich bezweifeln. MfG Th. Sorgenfrei

  • 07.07.2012 05:30:00 Uhr   Qwertz: Viel schlimmer
  • 06.07.2012 20:04:58 Uhr   else: vier Jahre also
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