Verena Becker ist wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt worden
Bubacks Ausbruch ist verständlich und verzeihlich, denn der Sohn will Klarheit haben, wer seinen Vater ermordet hat. Sicherlich hat es Vorfälle gegeben, die man als Ermittlungspannen bezeichnen kann. Man darf aber auch nicht übersehen, dass vor 35 Jahren die Kriminaltechnik noch nicht soweit entwickelt war wie heute. So war der Prozess gegen Becker nur möglich, weil Jahre nach der Tat DNA-Spuren ausgewertet werden konnten. Im Tatjahr selber gab es diese Technik noch nicht.
Becker war nur nachzuweisen, dass sie das Attentat vorbereitet, mitgeplant und anschließend einen Bekennerbrief verschickt hat. Dafür, dass sie selber auf den Generalbundesanwalt geschossen hat, gibt es keinen Beweis. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich mit seinem Urteil somit genau an den Grundsatz gehalten, der unseren Rechtsstaat generell prägen sollte: Im Zweifel für den Angeklagten.
Die Namen der Buback-Mörder sind weiterhin unbekannt. Das ist unbefriedigend, für Bubacks Sohn, für die Ermittler, für das ganze Land. Aber damit werden alle leben müssen.