Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sieht die Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 als erwiesen.
Von den vier Jahren Freiheitsstrafe für die ehemalige RAF-Terroristin gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüßt. Damit blieb das Gericht knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft.
Die Angeklagte habe die Entscheidung für den Anschlag "im Beisein der späteren Täter mit bestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland bei der Urteilsverkündung. Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Prozess nicht klären.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die 59-jährige Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten.
Es sei ein "außergewöhnliches Verfahren" gewesen, an das hohe Erwartungen geknüpft waren, sagte der Vorsitzende Richter. "Diesen konnte das Verfahren nur zum Teil genügen." Der Prozess habe gezeigt, "dass die Tataufklärung nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt ist". Zahlreiche Zeugen seien zwischenzeitlich gestorben oder hätten keine genaue Erinnerung mehr.
Wieland widersprach Vorwürfen des Nebenklägers Michael Buback, es habe schwerwiegende Ermittlungspannen oder gar eine "schützende Hand" für die Angeklagte gegeben. Hierzu habe das Verfahren keine Anhaltspunkte ergeben. "Aus dem Rückblick vom Schreibtisch der Geschichte ist es einfach, Vorwürfe zu formulieren", sagte der Vorsitzende Richter Wieland.
Michael Buback, der Sohn des Opfers, hielt bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abgefeuert habe. Anschließend sei sie bei den Ermittlungen von höherer Stelle geschützt worden. Hierfür ergab die Hauptverhandlung jedoch keine Anhaltspunkte, betonte der Vorsitzende Richter.
Becker habe zwar während ihrer Haftzeit Anfang der 80er Jahre Informationen an den Verfassungsschutz gegeben. Dafür habe sie Geld und Vorteile im Strafvollzug bekommen, sagte Wieland. "Weitergehende Vorwürfe sind nicht haltbar."
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