FTD.de » Politik » Deutschland » Verena Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt

Merken   Drucken   06.07.2012, 14:40 Schriftgröße: AAA

RAF-Aufarbeitung: Verena Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sieht die Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 als erwiesen.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Bernd Weissbrod
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sieht die Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 als erwiesen.
Von den vier Jahren Freiheitsstrafe für die ehemalige RAF-Terroristin gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüßt. Damit blieb das Gericht knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft.
Die Angeklagte habe die Entscheidung für den Anschlag "im Beisein der späteren Täter mit bestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland bei der Urteilsverkündung. Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Prozess nicht klären.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die 59-jährige Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten.
Es sei ein "außergewöhnliches Verfahren" gewesen, an das hohe Erwartungen geknüpft waren, sagte der Vorsitzende Richter. "Diesen konnte das Verfahren nur zum Teil genügen." Der Prozess habe gezeigt, "dass die Tataufklärung nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt ist". Zahlreiche Zeugen seien zwischenzeitlich gestorben oder hätten keine genaue Erinnerung mehr.
Wieland widersprach Vorwürfen des Nebenklägers Michael Buback, es habe schwerwiegende Ermittlungspannen oder gar eine "schützende Hand" für die Angeklagte gegeben. Hierzu habe das Verfahren keine Anhaltspunkte ergeben. "Aus dem Rückblick vom Schreibtisch der Geschichte ist es einfach, Vorwürfe zu formulieren", sagte der Vorsitzende Richter Wieland.
Michael Buback, der Sohn des Opfers, hielt bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abgefeuert habe. Anschließend sei sie bei den Ermittlungen von höherer Stelle geschützt worden. Hierfür ergab die Hauptverhandlung jedoch keine Anhaltspunkte, betonte der Vorsitzende Richter.
Becker habe zwar während ihrer Haftzeit Anfang der 80er Jahre Informationen an den Verfassungsschutz gegeben. Dafür habe sie Geld und Vorteile im Strafvollzug bekommen, sagte Wieland. "Weitergehende Vorwürfe sind nicht haltbar."
  • dpa, 06.07.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Acta: Lektionen eines Sieges

    Das Internetabkommen Acta ist gekippt, die Gegner feiern. Es ist erschreckend, wie die Politik auf ihren Widerstand reagiert hatte - dabei hätten die Befürworter gute Argumente gehabt. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



DEUTSCHLAND

mehr Deutschland

EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbasierte Online Werbung | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote