Im Rahmen eines Modellprojektes zur energetisch-ökologischen Ertüchtigung wird derzeit die vor mehr als 300 Jahren errichtete ehemalige Lateinschule in Halberstadt zu einem Wohnhaus umgebaut
Tatsächlich gehören Denkmalimmobilien zu den letzten Steuersparmodellen, die es für gut betuchte Anleger noch gibt. Der Staat fördert den Erhalt der Bauwerke und zahlt über Sonderabschreibungen kräftig mit, wenn der Investor eine heruntergekommene Jugendstilvilla oder eine alte Fachwerkmühle wieder zum Schmuckstück macht.
Doch die Investition in die Denkmalimmobilie ist kein Selbstläufer: Der Markt ist vielerorts überhitzt, und so mancher greift zu, obwohl die Anlage für ihn gar keinen Sinn ergibt. "Anleger sollten mit dem viel gepriesenen Steuersparmodell sehr vorsichtig sein", warnt Rechtsanwalt Marcus Hoffmann von Hoffmann & Partner. Seine Kanzlei in Nürnberg betreut außer Olbertz noch viele weitere Mandanten, die sich ein Denkmal angeschafft haben - und jetzt an den Rand des Ruins geraten sind.
Dabei ist das Modell, wenn es dann richtig angewandt wird, keine schlechte Sache. Wer eine denkmalgeschützte Villa ersteht, darf die Modernisierungskosten über zwölf Jahre abschreiben, und zwar zu 100 Prozent: Acht Jahre kann er jährlich neun, weitere vier Jahre sieben Prozent steuerlich geltend machen. Obendrauf gibt es noch die normale Abschreibung des Kaufpreises für die Altbausubstanz - 2,5 Prozent jährlich für Bauwerke, die vor 1925 errichtet wurden, für neuere Immobilien zwei Prozent. Wer selbst ins Baudenkmal einzieht, kann über zehn Jahre jeweils neun Prozent der Sanierungskosten absetzen und kommt auf 90 Prozent. In dem Fall gibt es zwar keine Abschreibung für die Altbausubstanz. Aber dennoch: "Bei Anlegern mit Spitzensteuersatz zahlt das Finanzamt praktisch die Hälfte der Sanierungskosten mit", sagt die Kasseler Steuerberaterin Annette Schaefer.