Doch anders als die amerikanischen Unternehmen üben sich die deutschen noch in vornehmer Zurückhaltung: Laserweltmarktführer Trumpf, Autozulieferer Dürr, Keksproduzent Griesson-de Beukelaer und viele andere weltweit aktive Unternehmen wollen oder können derzeit nichts zu derartigen Krisenszenarien sagen. Und selbst beim Münchner Gelddrucker Giesecke & Devrient, dem große Aufträge winken könnten, ist der Zerfall des Euro derzeit kein Thema. Sagt jedenfalls eine Sprecherin.
Experten empfehlen den Deutschen dennoch, sich dringend mit dem Was-wäre-wenn-Szenario zu befassen. Denn hinter einem Euro-Crash verbergen sich ganz konkrete rechtliche Unsicherheiten. "Der Gläubiger einer Geldforderung trägt das Inflationsrisiko", sagt Peter Etzbach, Partner der Anwaltssozietät Oppenhoff & Partner in Köln. "Sobald ein Land den Euro verlässt, könnte dem Gläubiger eine neue, eventuell abgewertete Währung aufgezwungen werden." Damit der Exporteur nicht plötzlich griechische Drachmen erhält, mit denen er in Deutschland nur wenig anfangen kann, sollte er laut Etzbach vorbeugen: Er sollte bei neuen Verträgen darauf dringen, dass seine Forderung in der Währung bezahlt wird, die bei Fälligkeit in Deutschland gilt.
Das ist leichter gesagt als getan. Denn praktisch müsste man in seinen Verträgen Klauseln für Währungswechsel vorsehen, von denen kein Jurist weiß, wie diese im Euro-Raum überhaupt konstruiert würden - ein einseitiger Austritt aus der Gemeinschaftswährung ist in den EU-Verträgen gar nicht vorgesehen. Eine pragmatische Lösung wären laut Etzbach deshalb Preisanpassungsklauseln: "Sie koppeln die Geldschuld, die vertraglich zugesichert wurde, an die Entwicklung eines bestimmten Index." Der Schuldner muss dann gegebenenfalls eine Geldentwertung ausgleichen.