FTD.de » Karriere » Recht + Steuern » Ringen um die Grundsteuer
Merken   Drucken   14.12.2011, 10:17 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Ringen um die Grundsteuer

Sie wird schon lange als ungerecht kritisiert. Kippt das Verfassungsgericht die Grundsteuer, bekommen Hausbesitzer Geld zurück - wenn sie sich gewehrt haben. von Raimund Diefenbach, Köln
Ist der Steuerbescheid erst einmal verschickt, ist die Sache in der Regel gelaufen. Man zahlt - oder sieht sich vor Gericht, weil das Finanzamt auch nach einem Widerspruch auf seiner Forderung beharrt. Immobilienbesitzer aber, die für ihr Grundstück Grundsteuer überweisen, sollten bis zum Jahreswechsel noch an das Finanzamt schreiben und die Aufhebung ihres Bescheids beantragen. Denn es ist völlig offen, ob diese Steuer überhaupt noch zu Recht erhoben wird. Das muss das Bundesverfassungsgericht klären (Az.: 2 BvR 287/11). "Ich erwarte eigentlich, dass Karlsruhe die bestehende Grundsteuererhebung kippt", sagt Wolfram Vogel, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Oppenhoff & Partner in Köln.
Und davon könnten alle Hausbesitzer profitieren - auch die, die 2011 schon regelmäßig die sogenannte Grundsteuer B für Privatimmobilien abgeführt haben. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Steuer kippen, bekommen sie ihr Geld zurück, wenn sie sich gegen die Erhebung gewehrt haben. Dafür reicht kein normaler Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune, der alle drei Monate kommt. Die Hausbesitzer müssen parallel den Grundlagenbescheid angreifen, den wiederum das Finanzamt schickt. Denn der fußt auf dem sogenannten Einheitswert, und das ist ein Wert, der als verfassungsrechtlich fragwürdig gilt.
Die Grundsteuer wird schon lange als ungerecht kritisiert. Sie orientiert sich nicht am Marktwert einer Immobilie, sondern eben an dem Einheitswert. Der bemisst sich zwar an Größe und Ausstattung des Hauses, die Kriterien dafür wurden jedoch seit 1964 nicht mehr geändert, in den neuen Bundesländern gelten sogar die Werte von 1935. Nach der ursprünglichen Gesetzeskonzeption von damals war vorgesehen, dass die Einheitswerte alle sechs Jahre an die geltenden Verhältnisse angepasst werden. Diese Vorschrift ruht seit nunmehr 45 Jahren.
Das führt zu einer Situation, in der eine neue Immobilie den gleichen Einheitswert haben kann wie eine, die 1964 errichtet worden ist - obwohl die tatsächlichen Werte der beiden Häuser stark auseinanderklaffen. Das Finanzamt greift in der Regel einfach zur Wohn- oder Nutzfläche und errechnet daraus in einem komplizierten Verfahren den Einheitswert. Dabei spielt es keine Rolle, dass sich Bauweise und Ausstattung der Häuser in den vergangenen Jahrzehnten verändert haben - weswegen der Wert häufig deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Auf ein hochwertiges Architektenhaus mit 220 Quadratmetern etwa kann theoretisch nur ein Drittel der Grundsteuer eines schlichten Winkelbungalows anfallen, wenn der 250 Quadratmeter Fläche hat.
Voriges Jahr hat der Bundesfinanzhof schon entschieden, dass es so nicht weitergeht. Er hat verlangt, dass die Bewertung des Grundvermögens völlig neu geregelt werden muss (Az.: II R 60/08). Ähnliches monierten schon die Richter beim Bundesverfassungsgericht, als sie 2006 über die Erbschaftsteuer auf Immobilien entscheiden mussten, die sich ebenfalls nach dem Einheitswert berechnet hat. Die haben sie bereits gekippt.
Sollte Karlsruhe jetzt auch die Einheitsbewertung von Liegenschaften stoppen, käme sogar die Erstattung der bereits gezahlten Grundsteuer in Betracht. Denkbar ist aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht den Stadtkämmerern gegenüber gnädig ist und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung belässt.
Denn die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Rund 11 Mrd. Euro spült sie jährlich in die Kassen. Das Aufkommen ist zuletzt deutlich angewachsen, weil etliche Gemeinden die Hebesätze nach oben geschraubt haben, mit denen sie die Höhe für ihre Region festlegen.
Dabei sind schon seit Anfang 2010 Bund und Länder in verschiedenen Arbeitsgruppen dabei, ein neues Grundsteuersystem auszutüfteln. Einzelne Länder setzen sich dafür ein, dass sämtliche Grundstücke und Immobilien realitätsgerecht bewertet und dann jährlich fortgeschrieben werden. Bayern und Hessen hingegen sprechen sich für eine einfachere Grundsteuer aus. Die Bemessungsgrundlage soll allein flächenbezogen sein. Die Abgabe würde sich dann danach richten, wie groß ein Grundstück ist und welchen Umfang die Gebäudeflächen haben. Bei einem dritten Modell, das Thüringen Anfang des Jahres ins Spiel gebracht hat, würde sich die Grundsteuer an einem Bodenrichtwert sowie zusätzlich an der Bruttogrundfläche der Gebäude orientieren.
Ganz gleich, auf welches Modell sich die Länder einigen: Die neue Grundsteuer muss sich an zwei Leitlinien orientieren, sagt Rolf Kornemann, Präsident des Interessenverbands Haus und Grund in Berlin: Sie muss gerecht und einfach sein - und für die Kommunen natürlich aufkommensneutral.
  • Aus der FTD vom 14.12.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
Steuertipps und aktuelle News zum Thema Steuern
Steuertipps und aktuelle News zum Thema Steuern

Entdecken Sie unsere Steuer- und Gehaltsrechner, die Ihnen den Umgang mit dem Finanzamt erleichtern. Informieren Sie sich zu allen wichtigen Steuer-Infos und Nachrichten.mehr

  Vergütung Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Eine angemessene Entlohnung steht bei vielen Arbeitnehmern weit oben auf der Prioritätenliste. Doch was ist bei der Vergütung zu beachten? Welche Stolperfallen sollte man in Gehaltsverhandlungen umgehen? Testen Sie Ihr Wissen.

Was unterscheidet den Lohn vom Gehalt?

Vergütung: Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Alle Tests

  11:05 Kweku Adoboli
Kweku Adoboli: UBS-Händler muss für Milliardenschaden geradestehen UBS-Händler muss für Milliardenschaden geradestehen

Der ehemalige Investmentbanker Kweku Adoboli hat der Schweizer Großbank UBS einen Verlust von 2,3 Mrd. Dollar beschert. Heute steht er in London vor Gericht. mehr

  •  
  • blättern
MANAGEMENT

mehr Management

GRÜNDUNG

mehr Gründung

RECHT + STEUERN

mehr Recht + Steuern

KARRIERE

mehr Karriere

BUSINESS ENGLISH

mehr Business English

© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbasierte Online Werbung | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer