Noch kompensieren die berufsständischen Rentenkassen ihre Ertragsprobleme, indem sie bei den jungen Beitragsneulingen die Zinsen eindampfen. So können die Renten der Altmitglieder erst mal unangetastet bleiben.
Haftung bei Pleite völlig ungeklärt
"Die jüngeren Beitragszahler sind die ersten Verlierer", sagt Schramm. Sie würden herangezogen, um die Lücken bei den Rentnern zu stopfen. Klammheimlich findet bei den Versorgungswerken eine gigantische Umverteilung statt.
Eine ruinöse Strategie, die zu einer Zinserosion auf breiter Front führt, sobald die letzten Kapitalreserven aufgebraucht sind.
Dann, so die Prognose der Kritiker, gleichen die Erträge nicht einmal mehr die Inflation aus. Und die für die Mitglieder vielleicht schlechteste Nachricht: Eine staatliche Garantie für eingezahlte Beiträge gibt es nicht, auch wenn die Branche das glauben machen will.
Nach Capital-Recherchen ist in Deutschland die Haftungsfrage bei der Pleite eines Versorgungswerks rechtlich völlig ungeklärt. In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heißt es, die Frage, wer im Insolvenzfall für die Renten der Freiberufler aufkomme, sei "bisher nicht abschließend beantwortet worden".