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Merken   Drucken   26.09.2012, 15:03 Schriftgröße: AAA

Kirchenaustritt: "Kirchensteuer-Rebell" scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Ein Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Hendrik Schmidt
Ein Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. von Franziska Broich
Die Bischofskonferenz hat es schon vor einer Woche gewusst. In einem neuen Dekret zum Kirchenaustritt stellte sie klar: Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist nur, wer die Institution finanziell mitträgt, schließlich gebe es eine finanzielle Pflicht, dazu beizutragen, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann. Nun hat es ein Kläger, der emeritierte Professor für Kirchenrecht Hartmut Zapp aus Freiburg, aber auch schriftlich vom Gericht. Zapp war 2007 vor dem Standesamt aus der römisch-katholischen Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" ausgetreten und bezahlt seitdem keine Kirchensteuern mehr. Trotzdem sieht er sich weiter als gläubiges Mitglied der katholischen Kirche, klagte - und verlor.
Das Dekret regelt einige Konsequenzen neu. So wird, wer aus der Kirche austritt, nicht mehr automatisch exkommuniziert. Allerdings hat ein Kirchenaustritt weiterhin klare Folgen: Der oder die Abtrünnige ist nicht mehr berechtigt, die Sakramente zu empfangen, kann kein Taufpate mehr werden und nicht mehr kirchlich bestattet werden. Bei einer Exkommunikation wird man formal aus der Kirche verwiesen. Der Kirchenaustritt ist nach dem Dekret also eine "Exkommunikation-light".
Der Kirchenaustritt ist in jedem Bundesland anders organisiert - mal muss man zum Amtsgericht, mal zum Standesamt. In Berlin ist vorgeschrieben, dass man seinen Austritt mit einem Formular vor dem Amtsgericht erklärt. Das Amtsgericht informiert dann den zuständigen Pfarrer. Dann war bislang Ruhe. Das neue Dekret macht aber jetzt den Pfarrern Arbeit - sie sollen mit ihren Ex-Schäfchen nun Kontakt aufnehmen, und es über die Konsequenzen informieren. In anderen Bundesländern kann man den Kirchenaustritt vor dem Standesamt erklären.
Jeder kann weiterhin an den Gottesdiensten teilnehmen. Stefan Förner vom Erzbistum Berlin sagt, dass auch in Zukunft niemand auf seine Institutionentreue durchleuchtet wird, bevor er eine Kirche betritt. "Es wird keine Glaubenspolizei eingeführt", sagt er.
Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Lohnsteuer. Im Jahr 2011 hat die Kirche 4981 Mio. Euro darüber eingenommen. Das sind 2,6 Prozent mehr als im vorigen Jahr. Im Jahr 2010 und 2009 waren die Einnahmen zurückgegangen, weil wegen der Missbrauchsskandale viele Katholiken austraten. Ob der Fall Zapp auch eine Welle der Kirchenaustritte auslösen werde, sei abzuwarten, sagte Förner.
Die Kirchensteuer wird für das Kerngeschäft der Kirche - die Seelsorge - eingesetzt. Damit werden also Gottesdienste, Kirchenangestellte, aber auch Einrichtungen der Caritas wie zum Beispiel Beratungsstellen, katholische Kindertagesstätten, Jugendarbeit und Schulen finanziert. Mit 507.000 Mitarbeitern ist die Caritas der größte private Arbeitgeber Deutschlands.
  • FTD.de, 26.09.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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