"Was wäre das für ein System, in dem Verwaltungsrichter sich mit der kirchlichen Lehre über die Taufe befassen - mit der Zapp allen Ernstes argumentierte? Hätte sich das Gericht darauf eingelassen, dann wäre das vielleicht ein Erfolg für Zapp gewesen und mit ihm für viele - progressive wie reaktionäre - Kirchenrebellen. Aber der Erfolg wäre zu Lasten der Religionsfreiheit gegangen, also des Rechts, Glaubensentscheidungen ohne staatlichen Einfluss zu treffen."
"Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Selbstverständlichkeit formuliert, die für jeden Dorfverein gilt: Wer seine Mitgliedschaft freiwillig kündigt, der ist kein Mitglied mehr. Warum sollte für die katholische Kirche nicht gelten, was für den Dorfverein gilt? Weil die Kirche Gläubige nicht vom Glauben ausschließen darf? Das tut sie nicht. Dem Kläger, einem Freiburger Professor, stehen die Kirchentüren genauso offen wie jedem anderen Menschen. Glauben darf er sowieso, was er will. Er hat nur, nachdem er erst austrat, dann die Kirchensteuer nicht mehr zahlte und schließlich Mitglied bleiben wollte, als sei nichts geschehen, nun kein Recht mehr auf sogenannte Amtshandlungen der Kirche."
"Der Steuereinzug - auch das gehört zur Wahrheit - macht Kirche und Klerus vergleichsweise unabhängig. Wer einzig von Spenden lebt, darf Wohltäter nicht vergrätzen. Andererseits täte manchem Geistlichen mehr Leistungs- und Kundenorientierung - in Kirchensprache: mehr Dienen - ganz gut. Die Kirchen schlagen den falschen Weg ein, wenn sie - wie ehedem Strom- oder Mobilfunkriesen - auf Knebelverträge setzen und zugleich hoffen, dass Teile der Kundschaft schlicht aus Bequemlichkeit bleiben. Von wem die Kirche Geld verlangt, den muss sie überzeugen. Ein Rechtstitel, schon gar einer des Staates, wird auf Dauer nicht reichen."
"Von "ora et labora" (bete und arbeite) zu "pay and pray" (zahle und bete)? Ist das der Weg der katholischen Kirche? Die Bischofskonferenz selbst hat diesen Eindruck erweckt, als sie in der vergangenen Woche per Dekret verfügte, dass jemand, der aus der Kirche austritt, kein Katholik mehr ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern so bestätigt. Und dennoch zeigt der Erlass, wie hilflos die Kirche den Abgängen gegenübersteht - auch wenn es aus ihrer Sicht konsequent ist, einen "Teilaustritt" nicht zu akzeptieren. Warum sollte man jemandem die Segnungen der Kirche zuteilwerden lassen, wenn er ihr den Rücken kehrt? Andererseits ist das Signal an die Gläubigen verheerend. Mit Drohungen werden die Schäfchen nicht bei der Herde bleiben."
"Da ist ein Mann gläubiger Katholik, will aber keine Kirchensteuer zahlen. Geht nicht, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: In Deutschland hat, wer glaubt, zu zahlen. Das ist nicht ganz korrekt. Nur, wer an den christlichen oder jüdischen Gott glaubt, hat zu zahlen. Alle anderen dürfen glauben, an wen sie wollen, beispielsweise an Allah - ohne dafür zahlen zu müssen. Dafür spenden Sie. Nun könnte man sagen: Wer die Kirchensteuer nicht zahlen will, kann austreten. Warum die Säkularisierung vorantreiben, wo uns das partnerschaftliche Miteinander von Staat und Kirche kaum Probleme bereitet? Weil das Gerechtigkeitsprinzip berührt wird. Oder aber der Staat stellt diese Dienstleistung allen zur Verfügung, die sich ums Gemeinwohl verdient machen. Auch dem örtlichen Turnverein."