Steinbrück will die Banken zwingen, Geschäfts- und Investmentbanking klarer zu trennen. Zunächst soll der Eigenhandel beschränkt werden. Er könne komplett aufgegeben oder als eigenständige Investmentgesellschaft mit separaten Vorständen unter dem Dach einer Holding fortgeführt werden.
Zudem soll das Einlagen- und Kreditgeschäft vom "Graubereich des Handelsgeschäfts im Investmentbanking abgeschirmt werden". Die Abschirmung dürfe aber nicht so weit gehen, dass große Banken nicht mehr die nötigen Dienstleistungen für die Realwirtschaft erbringen können. Durch die "organische Trennung der Geschäftsbereiche" könnten die wichtigen Teile eines Instituts im Falle einer Schieflage auch einfacher abgetrennt werden und weiterbestehen. Die Töchter sollen eigene Vorstände, ein separates Berichtswesen und eigene Bilanzen bekommen. Innerhalb der Holding sollten Kreditvergabe, Kapitaltransfers und Haftungsübernahmen zwischen den Töchtern unter Aufsicht gestellt werden.
Banken, die auf eigene Rechnung mit Wertpapieren handeln, sollen weder Einlagen entgegen nehmen dürfen, noch Zugang zu Zentralbankgeld haben. Banken, die beides machen, sollen sich an anderen Geldhäusern, die Eigenhandel an den Börsen betreiben, weder beteiligen noch diese refinanzieren dürfen.
Für Schattenbanken, die Fremdkapital aufnehmen, sollen die gleichen Eigenkapitalvorschriften wie für Banken gelten. Schattenbanken, die Kredite vergeben, sollen beim Risikomanagement die gleichen Pflichten haben wie andere Institute. Zudem soll verhindert werden, dass Geldhäuser durch die Gründung von Schattenbanken Risiken in unregulierte Bereiche verschieben.
Als Schattenbank wird ein Unternehmen bezeichnet, das zwar kein Kreditinstitut ist, aber dennoch Finanzgeschäfte betreibt. Dazu gehören Hedge-Fonds, Private-Equity-Gesellschaften oder Geldmarktfonds.