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Merken   Drucken   27.09.2012, 20:30 Schriftgröße: AAA

Neue Regeln: Umbruch in der Fondsbranche  

Geschlossene Fonds müssen künftig strenge neue Anforderungen erfüllen. Viele Emissionshäuser und Vertriebsunternehmen werden daran scheitern.
© Bild: 2012 FTD/Benedikt Rohlmann
Premium Geschlossene Fonds müssen künftig strenge neue Anforderungen erfüllen. Viele Emissionshäuser und Vertriebsunternehmen werden daran scheitern. von Renate Daum 
Die Branche geschlossener Fonds wird in einem Jahr nicht mehr so aussehen wie heute. Darüber sind sich alle Experten einig. Von einem "tief greifenden Wandel" spricht etwa Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds (VGF). Grund sind diverse Gesetze, die zwischen Juli 2012 und Juli 2013 in Kraft treten. Sie regulieren sowohl die Produkte als auch die Initiatoren und den Vertrieb erstmals in ihrer Geschichte umfassend. Bei Weitem nicht alle Akteure werden die neuen Anforderungen erfüllen können, viele aus dem Markt ausscheiden.
Bereits seit 1. Juli müssen Banken beim Vertrieb deutlich strengere Regeln beachten. Mit dem Jahreswechsel treten ähnlich scharfe Bestimmungen für bankenunabhängige Vertriebe in Kraft. Für die meiste Unruhe sorgt derzeit jedoch ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums mit 545 Seiten, in dem es vor allem um die Produkte und die Initiatoren geht. Das Gesetz muss spätestens am 22. Juli 2013 in Kraft treten. Denn damit setzt die Bundesrepublik die EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) um. "Der aktuelle Regulierungsentwurf hat die Branche schockiert", sagt Florian Schoeller, Geschäftsführer von Scope Analysis. Über einzelne Aspekte lasse sich streiten, doch die grundsätzliche Richtung stimme: "Die Branche hat es über viele Jahre nicht geschafft, jene Anbieter aus dem Markt zu drängen, denen das Wohl der Anleger egal war." Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie verschaffe dem geschlossenen Fonds nun eine zweite Chance, das Vertrauen der Anleger dauerhaft zu gewinnen: "Es könnte die letzte sein."
Die Branche hofft dennoch, noch wesentliche Änderungen durchzusetzen. Die wichtigsten derzeit diskutierten Knackpunkte für Produkte, Anbieter und Vertrieb im Überblick.
Produkte Bisher durften die Anbieter geschlossener Fonds die Investitionsobjekte frei wählen. Selbst exotische Themen wie Wein und Oldtimer griffen sie auf. Damit ist nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums bald Schluss. Der Gesetzesentwurf enthält einen Katalog von Vermögensgegenständen, in die ein geschlossener Fonds für Privatanleger ausschließlich investieren darf: Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, erneuerbare Energien, Anteile an anderen geschlossenen Fonds sowie Projektgesellschaften im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP).

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