"Es herrscht große Unsicherheit, wie ein neues Gebührenmodell die Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen beeinflusst", sagte der Chef des Privatsenderverbands VPRT, Jürgen Doetz, der FTD. Er schlug vor, die Änderung mit einem sogenannten Finanzierungsvorbehalt zu versehen.
Die Privatsender wollen mit ihrem Kompromissvorschlag verhindern, dass die Vielzahl offener Fragen zu Details und Folgen der geplanten Gebührenreform den Werbeausstieg torpediert. "Es ist wichtig, diese Entscheidung jetzt zu treffen", sagte Doetz. Sein Vorschlag sieht vor, dass innerhalb der ersten beiden Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rundfunkfinanzierungsmodells die Finanzsituation der Anstalten detailliert bewertet wird. "Wenn die Evaluierung ergibt, dass ARD und ZDF über geringere Einnahmen verfügen, könnte die neue Abgabe nötigenfalls angepasst werden", sagte Doetz. Erst dann käme also eine Gebührenerhöhung infrage.
Am 9. Juni trifft sich in Berlin die Rundfunkkommission der Länder, um über ein Eckpunktepapier zur Rundfunkfinanzierung zu beraten. Das Papier folgt im Kern dem Vorschlag des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof. Er hatte Anfang Mai in einem Gutachten empfohlen, die bislang geräteabhängige Rundfunkgebühr in eine Haushaltspauschale umzuwandeln. Im Gegenzug sollten ARD und ZDF auf Werbung und Sponsoring verzichten.
Bislang erlösen die Öffentlich-Rechtlichen pro Jahr über 7 Mrd. Euro aus Gebühren und 500 Mio. Euro aus Werbung, den Hörfunk eingerechnet. ARD und ZDF lehnen ein Werbeverbot strikt ab. "Werbung trägt wesentlich zur Entlastung der Gebührenzahler bei", sagte etwa der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. Bei einem Ausstieg müsse die Gebühr angehoben werden.
Auch in der Werbebranche regt sich Widerstand. So warnte die Organisation Werbungtreibende im Markenverband vor dem Verlust attraktiver Werbezielgruppen.