Unklar ist auch die Haftung bei Pannen in der Cloud oder in dem Fall, dass ein Anbieter ganz die Segel streicht. Die Nutzungsbestimmungen sämtlicher Dienste für private Cloud-Nutzer schließen Leistungsgarantien oder Schadenersatzpflichten praktisch aus. Wenn etwa ein Musikanbieter wie Grooveshark plötzlich seinen Dienst in Deutschland nicht mehr anbietet, schauen Nutzer, die dort viel Zeit in den Aufbau ihrer Musiksammlung gesteckt haben, in die Röhre. Gleiches gilt, wenn Hacker die Daten in der Cloud abgreifen oder sogar löschen. Zudem lässt sich bei Problemen mit Cloud-Angeboten nur schwer nachweisen, wer konkret für sie verantwortlich ist.
Viele Anbieter von Cloud-Diensten verfügen nicht über eine eigene Infrastruktur, sondern mieten Speicherplatz bei Netzgiganten wie
Amazon . "Die Cloud-Anbieter machen nicht transparent, wo Daten verarbeitet werden und wer haftet", beklagt Katharina Maria Nocun, Internetexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch wie die hinterlegten Daten genutzt werden, ist für viele Privatnutzer von Cloud-Diensten oft nicht transparent. Google etwa analysiert die Texte in den Nachrichten, die in seinem E-Mail-Dienst Gmail abgelegt werden, um kontextbasierte Werbung einzublenden.
Nachteil: Zu starre Bindung an einen Musikanbieter
Zudem sind Cloud-Anbieter oft nicht daran interessiert, dass ihre Dienste untereinander gut kommunizieren können. "Der Umzug der Daten ist oft nicht einfach", sagt Nocun. Wer sich einmal entschieden hat, seine Adressdaten, Fotoalben oder Musiksammlungen einem Anbieter anzuvertrauen, muss deshalb zähneknirschend fast jede Änderung der Geschäftsbedingungen hinnehmen.
Der Musikanbieter
Simfy etwa zeigte in den letzten Jahren, wie man nach und nach die Daumenschrauben anzieht: Zunächst konnte Anfang 2011 jeder Simfy-Nutzer den Simfy-Player kostenlos nutzen. Im September 2011 wurde die Nutzung auf 20 Stunden pro Nutzer und Monat limitiert. Zugleich bekamen Kostenlos-Nutzer Werbespots eingeblendet. Im November 2011 wurde die kostenlose Nutzung dann ab dem dritten Monat der Mitgliedschaft auf fünf Stunden pro Account und Monat begrenzt. Seit Mai 2012 können Nutzer ohne kostenpflichtiges Premiumabo nach zwei Monaten Testzeit nur noch 30 Sekunden lange Soundschnipsel hören. Der CD kann man dagegen immerhin zugutehalten, dass sich ihre Spielzeit im Laufe ihrer 30-jährigen Existenz nicht reduziert hat.