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  FTD-Serie: Cloud-Computing

Mit dem Einstieg ins Cloud-Computing sind für Unternehmen enorme Chancen verbunden. Wie das Ganze funktioniert, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten sind – und was viele Firmen dennoch zögern lässt.

Merken   Drucken   18.09.2012, 06:00 Schriftgröße: AAA

Privatnutzer: Die Risiken des Cloud-Computing

Wer seine Plattensammlung, Fotoalben und Videos im Netz aufbewahrt, weiß sie nicht immer sicher. Denn oftmals genügen die Dienstleiter den Anforderungen an den Datenschutz nicht. von Lars Reppesgaard
Die Simfy-Software bietet gezielten Zugriff auf über 18 Millionen ...   Die Simfy-Software bietet gezielten Zugriff auf über 18 Millionen Lieder und Musiklisten anderer Nutzer
Droht die Silberscheibe endgültig am Musikhimmel unterzugehen? Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbands Bitkom würde es nur jeder zweite Musikhörer bedauern, wenn es keine CDs mehr zu kaufen gäbe. "Das Musikangebot im Web ist unbegrenzt sowie überall und sofort verfügbar. Die CD hat es in diesem Umfeld immer schwerer", sagt Bitkom-Experte Michael Schidlack. Streaming-Dienste wie Simfy, Spotify oder Rdio versorgen heute Hörer mit Songs, die praktisch in Echtzeit auf dem Computer oder dem Smartphone landen. Die Musikdateien selbst liegen in der Cloud.
Neben Musiksammlungen wandern auch immer mehr Fotoalben und Filmarchive aus Regalen und Schränken in die Cloud. Das hat für die Nutzer viele positive Effekte: Die Musik kommt kostenlos ins Haus. Die Urlaubsfotos müssen nicht mehr auf DVD gebrannt werden, sondern lagern auf virtuellen Festplatten, wo sie auch andere betrachten und kommentieren können.
Die Idee der Cloud besticht die User durch Funktionalität und Komfort
Ganz neu ist die Idee, Softwaredienste über das Internet zu nutzen, allerdings nicht. Schon vor gut zehn Jahren boten etwa GMX oder Microsoft  mit Hotmail E-Mail-Postfächer an, die sich online nutzen ließen. Immer mehr Anbieter sind auf diesen Zug aufgesprungen. So gut wie alles, was aus Bits und Bytes besteht, lässt sich heute aus der Ferne nutzen.
Umsatzentwicklung mit Cloud-Computing in Deutschland   Umsatzentwicklung mit Cloud-Computing in Deutschland
Ist die Cloud für Privatnutzer also nur alter Wein in neuen Schläuchen? Nein, denn durch die Vielfalt der verfügbaren Dienste ist etwas Neues entstanden: Eine Hard- und Software-Landschaft, die in puncto Funktionalität und Komfort dem Rechner mit eigener Festplatte durchaus Konkurrenz machen kann. Mit Minirechnern wie dem Chromebook von Google  oder neuen Tablets von Lenovo gibt es erste Produkte, die voll auf dieses Nutzungskonzept setzen. Diese Geräte bestehen aus kaum mehr als ein wenig Hardware, einer WLAN- und einer Mobilfunkantenne sowie einem Internetbrowser als Software.
Auch die neuesten Versionen der Betriebssysteme von Apple  und Google sind bereits eng mit den Cloud-Angeboten der beiden Internetriesen verzahnt, und erste Digitalkameras speichern ihre Aufnahmen nicht mehr nur auf einem lokalen Chip, sondern auch direkt in der Cloud.
Wenn die Daten und die dazugehörigen Anwendungen fernab des eigenen Rechners vorgehalten werden, muss der Privatnutzer nicht mehr Zeit in die Pflege des eigenen Rechners und das Back-up der Dateien investieren. Auch die Frage, ob ein Softwareprogramm einem anderen ins Gehege kommt, gehört dann der Vergangenheit an. "Aus Sicht eines Endkunden sind die technischen und kaufmännischen Details so unwichtig wie auch sonst bei Technik", sagt der Hamburger Berater und Internetexperte Christoph Kappes. Bei Autos müsse man die Technik von ABS bis ESP auch nicht verstehen, sondern kann die Fortschritte in Sicherheit, Sparsamkeit und Komfort einfach nutzen.
Das virtuelle Angebot birgt mangelhaften Datenschutz in sich
Risikolos ist die Cloud als Speicher für private Daten allerdings nicht. Manche Anbieter seien nicht dem deutschen Rechtssystem unterworfen und würden so zum Beispiel beim Datenschutz den Anforderungen nicht genügen, warnt Kappes.
Unklar ist auch die Haftung bei Pannen in der Cloud oder in dem Fall, dass ein Anbieter ganz die Segel streicht. Die Nutzungsbestimmungen sämtlicher Dienste für private Cloud-Nutzer schließen Leistungsgarantien oder Schadenersatzpflichten praktisch aus. Wenn etwa ein Musikanbieter wie Grooveshark plötzlich seinen Dienst in Deutschland nicht mehr anbietet, schauen Nutzer, die dort viel Zeit in den Aufbau ihrer Musiksammlung gesteckt haben, in die Röhre. Gleiches gilt, wenn Hacker die Daten in der Cloud abgreifen oder sogar löschen. Zudem lässt sich bei Problemen mit Cloud-Angeboten nur schwer nachweisen, wer konkret für sie verantwortlich ist.
Viele Anbieter von Cloud-Diensten verfügen nicht über eine eigene Infrastruktur, sondern mieten Speicherplatz bei Netzgiganten wie Amazon . "Die Cloud-Anbieter machen nicht transparent, wo Daten verarbeitet werden und wer haftet", beklagt Katharina Maria Nocun, Internetexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch wie die hinterlegten Daten genutzt werden, ist für viele Privatnutzer von Cloud-Diensten oft nicht transparent. Google etwa analysiert die Texte in den Nachrichten, die in seinem E-Mail-Dienst Gmail abgelegt werden, um kontextbasierte Werbung einzublenden.
Nachteil: Zu starre Bindung an einen Musikanbieter
Zudem sind Cloud-Anbieter oft nicht daran interessiert, dass ihre Dienste untereinander gut kommunizieren können. "Der Umzug der Daten ist oft nicht einfach", sagt Nocun. Wer sich einmal entschieden hat, seine Adressdaten, Fotoalben oder Musiksammlungen einem Anbieter anzuvertrauen, muss deshalb zähneknirschend fast jede Änderung der Geschäftsbedingungen hinnehmen.
Der Musikanbieter Simfy etwa zeigte in den letzten Jahren, wie man nach und nach die Daumenschrauben anzieht: Zunächst konnte Anfang 2011 jeder Simfy-Nutzer den Simfy-Player kostenlos nutzen. Im September 2011 wurde die Nutzung auf 20 Stunden pro Nutzer und Monat limitiert. Zugleich bekamen Kostenlos-Nutzer Werbespots eingeblendet. Im November 2011 wurde die kostenlose Nutzung dann ab dem dritten Monat der Mitgliedschaft auf fünf Stunden pro Account und Monat begrenzt. Seit Mai 2012 können Nutzer ohne kostenpflichtiges Premiumabo nach zwei Monaten Testzeit nur noch 30 Sekunden lange Soundschnipsel hören. Der CD kann man dagegen immerhin zugutehalten, dass sich ihre Spielzeit im Laufe ihrer 30-jährigen Existenz nicht reduziert hat.
  • FTD.de, 18.09.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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