Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt seit dieser Woche einen Fall, der nach Einschätzung des Mieterbunds jeden zweiten Mietvertrag in Deutschland betreffen könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Vermieter als Ausgleich für mittlerweile ungültige Renovierungsklauseln die Miete erhöhen darf.
Damit entscheiden die Karlsrichter Richter einen Fall, den sie selbst heraufbeschworen haben - schließlich hat der BGH die Rechte der Mieter in den vergangenen fünf Jahren durch eine Reihe spektakulärer Urteile gestärkt. FTD-Online gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und erklärt, wann der Mieter zum Pinseln greifen muss.