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Merken   Drucken   26.10.2012, 12:46 Schriftgröße: AAA

Einstweilige Verfügung abgelehnt: Kachelmann darf Ex-Geliebte beim vollen Namen nennen

In Kachelmanns Buch musste kurze Zeit ein D. stehen, wenn es um die Ex-Geliebte ging. Der Wettermoderator und sein Buchverlag wollten sich das nicht bieten lassen. Nur das Wort "Kriminelle" bleibt tabu.
© Bild: 2012 AFP/JOHANNES EISELE
In Kachelmanns Buch musste kurze Zeit ein D. stehen, wenn es um die Ex-Geliebte ging. Der Wettermoderator und sein Buchverlag wollten sich das nicht bieten lassen. Nur das Wort "Kriminelle" bleibt tabu.
Auftritt auf der Buchmesse, Gast bei Günther Jauch: Miriam und Jörg Kachelmann haben eben erst ihre PR-Tour beendet, da steht zumindest der Moderator wieder in den Schalgzeilen. Er darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. doch wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen.
Das Landgericht Mannheim habe zwei einstweilige Verfügungen gegen den 54-jährigen Schweizer und den Heyne-Verlag wieder aufgehoben, sagte ein Gerichtssprecher. Damit kann auch Kachelmanns Buch "Recht und Gerechtigkeit" wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.
Claudia D. hatte den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden. Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt.
Doch nach einer mündlichen Verhandlung änderte sich das. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle" zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.

Ausschlag gab die "Bunte"-Homestory

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte - unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der Zeitschrift "Bunte".
Der Münchner Heyne-Verlag musste zwischenzeitlich eine modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen auf den Markt bringen. Zu möglichen Schadenersatzforderungen wollte sich der Verlag am Freitag nicht äußern. "Ob ein Schaden entstanden ist, ist im Moment noch nicht absehbar", sagte ein Verlagsjustiziar. Claudia D.s Rechtsanwalt Manfred Zipper kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen zu wollen.
  • FTD.de, 26.10.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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