Mögen Sie Heavy Metal? Sind Sie Raucher? Was verdienen Sie? Solche und ähnliche Fragen werden Wohnungssuchenden gestellt. Wir sagen Ihnen, wann Sie bei der Selbstauskunft mogeln dürfen und wann nicht. Von Manuela Pfohl
Auch wenn es sich schwer verheimlichen lässt: Ob schwanger oder nicht, geht Ihren Vermieter nichts an© Colourbox
Die Wohnung ist toll, der Preis stimmt, aber der Vermieter zögert noch, Ihnen den Zuschlag zu geben. Eine sogenannte Selbstauskunft soll die Entscheidung bringen. Ein Dutzend Fragen zu Ihnen, Ihren persönlichen Verhältnissen und Hobbys werden gestellt. Am Ende des Papiers die Warnung, dass unwahre Angaben den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Müssen Sie der alten Dame also wahrheitsgemäß sagen, dass Sie gern laut Heavy Metal-Musik hören? Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin sagt: Nein! Wirklich ehrlich beantwortet werden müssten nur solche Fragen, bei denen es um die Anzahl der einziehenden Personen und die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht. Also machen Sie bloß keine falschen Angaben auf die Fragen, ob Sie ein festes Arbeitsverhältnis haben, was Sie verdienen und ob Sie Privatinsolvenz angemeldet haben.
Mogeln erlaubt ist - laut Mieterbund - hingegen unter anderem bei folgenden Fragen:
Vorsicht Fangfrage! Wahrscheinlich hat der Vermieter Angst, Sie könnten ihm das Haus zuqualmen. Antworten Sie am besten mit "Nein".
Auch wenn es nicht stimmt, dürfen Sie hier mit "Nein" antworten. Ihre Familienplanung geht den Vermieter nichts an.
Auch hier sollten Sie vorsichtig sein und nicht gleich erzählen, dass Sie Hamster züchten. Viele Vermieter mögen keine Tiere und sieben die "Tierfreunde" unter den Mietern denn auch gleich bei der Wohnungsbesichtigung aus.
Aber Vorsicht: Sie können auch nicht mit jedem Tier einfach einziehen. Entscheidend ist, was später im Mietvertrag steht. Tierhaltung generell darf der Vermieter nicht verbieten, denn Kleintiere wie beispielsweise Zierfische, Ziervögel, Hamster oder Schildkröten sind immer erlaubt. Ist dort aber beispielsweise die Hundehaltung ausdrücklich verboten, darf der Vermieter verlangen, dass Sie Ihren Vierbeiner abschaffen. Tun Sie das nicht, kann Ihnen in diesem Fall sogar die Kündigung drohen.
Berichten Sie nicht gleich von den vielen Partys mit der Großfamilie Ihres italienischen Freundes. Sagen Sie, dass Sie auch gern mal Ihre Ruhe haben.
Vorsicht Fangfrage! Antworten Sie mit "Nein". Der Vermieter will wahrscheinlich nur wissen, ob sie im Ernstfall ein "schwieriger" Mieter sind, der jede Vermieteransage auf ihre Rechtsgrundlage hin prüft.
Behaupten Sie in diesem Falle "Ja". Das Gesetz verbietet Doppelsicherungen. Ihr Vermieter kann die Forderung deshalb später nicht durchsetzen.
Auch das ist Ihre Privatsache. Ob Sie fünfmal am Tag Ihren Gebetsteppich ausrollen oder regelmäßig zur Kirche gehen, geht den Vermieter nichts an. Am besten Sie antworten ausweichend. Etwa so: Sagen Sie, dass Sie Religionen Anderer respektieren, aber selber nicht besonders gläubig sind.
Auch bei der Beantwortung dieser Frage dürfen Sie mogeln. Es sei denn, sie wurden verurteilt, weil Sie beispielsweise Ihre Miete nicht gezahlt oder den Vermieter verprügelt haben.
Am besten, Sie verneinen diese Frage. Allerdings sollten Sie wissen, dass der Gesetzgeber hier genaue Vorgaben macht: Für den Alltag ist maximal Zimmerlautstärke vorgeschrieben. Daran sollten Sie sich auch halten. Wenn nicht, sind Sie auf die Toleranz Ihrer Nachbarn und Vermieter angewiesen.