Förderung
PLENUM bezuschusst Maßnahmen, die zur Erreichung der Projektziele beitragen. Förderfähig sind insbesondere Investitionskosten, Planungs- und Beratungskosten sowie Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten.
In Abstimmung mit dem Ministerium Ländlicher Raum (MLR) und der Landesanstalt für Umweltschutz wurden die Förderkriterien definiert.
Grundlage für die Förderrichtlinien sind die Landschaftspflegerichtlinie des Landes und der Bewilligungsbescheid des MLR für das PLENUM-Gebiet Heckengäu.
Einige der Kernaussagen der Förderkriterien sind:
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PLENUM ist ein Naturschutzprojekt. Alle geförderten Maßnahmen müssen deshalb unmittelbar oder mittelbar dem Naturschutz im Heckengäu dienen und zur Erfüllung der PLENUM-Ziele beitragen.
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Projektgebiet ist das Heckengäu. Bei der Förderung haben die Projekte höchste Priorität, die einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Naturschutzziele im PLENUM-Kerngebiet haben. Bei bestimmten Maßnahmen kann auch das Projektgebiet herangezogen werden. Fragen Sie nach. Im Download-Bereich finden Sie eine Karte des Projektgebietes.
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PLENUM-Projekte können je nach Bedeutung des Projektes für die PLENUM-Ziele Zuschüsse in Höhe von 10 % bis 90 % der tatsächlichen Kosten erhalten.
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Die Projekte sollen wirtschaftlich tragfähig sein, so dass sie sich in der Regel nach drei Jahren Laufzeit wirtschaftlich selber tragen oder die Weiterführung in anderer Weise gesichert ist.
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Die Projekte müssen nachhaltig sein, das heißt auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit ausgelegt bzw. in ihrer Wirkung anhaltend sein. Dies kann bei umweltpädagogischen Projekten auch die erzielte und fortwirkende Aufklärung sein.
Fördermanagement
Förderwegweiser der LEL Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume / Schwäbisch Gmünd