Werden Steuern von 1 Mio. Euro und mehr hinterzogen, sind im Normalfall Gefängnisstrafen von mehr als zwei Jahren fällig - ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus.
Erstmals hat ein oberstes Gericht in Deutschland damit klare Regeln geschaffen, welche Strafen in unterschiedlich schweren Fällen von Steuerhinterziehung gelten. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich, entschied das Gericht (Az.: 1 StR 416/08).
Durch das Urteil steigt auch für Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel die Gefahr einer Haftstrafe. Das Landgericht Bochum will seinen Fall am 22. Januar 2009 verhandeln. Laut Anklage soll Zumwinkel über eine Liechtensteiner Stiftung zwischen 2002 und 2006 fast 1 Mio. Euro an Steuern hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Zumwinkel zunächst sogar die Hinterziehung von fast 1,2 Mio. Euro zur Last gelegt. Doch sah das Landgericht die Vorgänge aus dem Jahr 2001 als verjährt an und ließ sie nicht zum Verfahren zu. Das Urteil ist für den 26. Januar angekündigt.
Bis 50.000 Euro hinterzogene Steuern sind laut BGH im Normalfall Geldstrafen fällig, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. "Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich", sagte Richter Armin Nack. Nur bei "gewichtigen Milderungsgründen" könne davon abgesehen werden. Bei Millionenbeträgen ist zudem normalerweise eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend.
Das Urteil wird potenzielle Hinterzieher nach Einschätzung von Steuerjuristen abschrecken. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, sagte der FTD: "Das ist eine eindeutige Verschärfung und auch eine überfällige Klarstellung. Bisher war das Strafmaß sehr unterschiedlich."
Es wird ungemütlich: Strafen für Steuerhinterziehung laut Bundesgerichtshof | |
Hinterzogene Steuern | Strafmaß |
Bis 50.000 Euro | Im Normalfall Geldstrafe |
Über 50.000 Euro | Besonders schwerer Fall, Haftstrafe möglich |
Ab 100.000 Euro | In der Regel Haftstrafe (Bewährung möglich), Geldstrafe nur bei "gewichtigen Milderungsgründen" (z.B. Sofortgeständnis) |
Ab 1 Mio. Euro | In der Regel Haftstrafe ohne Bewährung. Aussetzung auf Bewährung nur bei "gewichtigen Milderungsgründen" |
Quelle: Bundesgerichtshof |
Teil 2: Boris Becker müsste in den Knast