"Freiheit ist die Freiheit zu sagen, dass zwei plus zwei vier ist. Dieses berühmte Zitat stammt aus George Orwells Buch "1984". Von dieser Freiheit hat Thilo Sarrazin wohl Gebrauch machen wollen, als er im Jahr 2009 in einem Interview mit der Zeitschrift "Lettre International" folgendes ausgesprochen hat: Unterschiedliche Zuwanderergruppen haben unterschiedliche Integrationserfolge. Das sieht man z.B. an den Schulabschlüssen, den Deutschkenntnissen und der Arbeitslosenrate. Die Wächter des Zeitgeistes haben mit einer Anzeige reagiert, allen voran der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg. Die deutschen Gerichte haben jedoch festgestellt, dass diese Aussagen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind und haben ein entsprechendes Verfahren eingestellt.
UNO: "Aufstachelung zur Rassendiskriminierung"
Nun hat sich aber ausgerechnet die UNO eingeschaltet, die nicht zuletzt zum Schutz von Freiheit und Menschenrechten gegründet wurde. Der Anti-Rassismus-Ausschuß der UNO (CERD) kam zu dem Urteil: Weil Sarrazin nicht verurteilt wurde, hat Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, "Rassendiskriminierung zu eliminieren"! Es reiche nicht aus, Rassendiskriminierung formell für rechtswidrig zu erklären. Die Staaten hätten dies auch effektiv durchzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland sei verpflichtet, die Bevölkerung vor Aufstachelung zum Rassenhass zu schützen. Jeder der vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache, stehe in der Pflicht, keine rassistischen Ideen zu verbreiten. Obwohl Sarrazin später in seinem Buch "Deutschland schafft sich ab" seine Äußerungen mit Statistiken belegt hat, sieht die UNO sie als "Aufstachelung zur Rassendiskriminierung". Laut CERD enthielten seine Darstellungen "Vorstellungen rassischer Überlegenheit".
Beifall kommt aus Sarrazins SPD
Die deutsche Bundesregierung reagierte verhalten: „Die Stellungnahme des Ausschusses liegt dem Bundesjustizministerium vor und wird geprüft“, hieß es. In Jubel brach hingegen der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) aus, der den Fall nach der Verfahrenseinstellung gegen Sarrazin in den Uno-Ausschuss gebracht hatte. Der TBB erklärte: "Dies ist eine historische Entscheidung. Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass die Äußerungen Herrn Sarrazins auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung enthalten". Auch aus Sarrazins eigener Partei, der SPD, kommt Beifall. Und das obwohl der Bundesvorstand das Parteiauschlußverfahren gegen den kritischen Geist stoppte.
Deutschland muß Richter "auf Linie" bringen
Nur eine interessante Notiz am Rande: Wie setzt sich der Uno-Ausschuss gegen Diskriminierung eigentlich zusammen? Experten aus 18 Staaten sind dort vertreten, die jeweils für vier Jahre gewählt sind. Sie stammen u.a. aus Guatemala, Togo, Burkina Faso, Niger, Pakistan und China. Staaten, die in der Öffentlichkeit nicht unbedingt als die Vorreiter in Sachen Menschenrechte wahrgenommen werden. Die kritisierte Bundesrepublik Deutschland oder auch Österreich sind hingegen nicht vertreten.
Doch Tatsache ist: Die deutsche Regierung muss sich nun bis zum 12. Juli rechtfertigen und erklären, wie sie die Richter und Staatsanwälte rasch "auf Linie bringen" wird, damit Personen wie Sarrazin in Zukunft verurteilt werden.
Hier sieht man, wie eine Idee durch Übertreibung in ihr Gegenteil kippt.George Orwells Figur scheitert. Am Ende siegt die Devise: "Freiheit ist Sklaverei". Diesen Weg können wir uns nicht wünschen.