Die aktuellen Ereignisse machen wieder deutlich: Unter dem Deckmantel des Asyls wird immer weiter ungeregelte Einwanderung betrieben. Diese Möglichkeit nutzen auch kriminelle Schlepperbanden aus.
Daher muss endlich wieder zum Kern des Asyl-Flüchtlingsschutzes der Genfer Konvention zurückgefunden werden. Demnach ist ein Flüchtling eine Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt [...]". Dabei ist in der Flüchtlingskonvention auch eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Der Flüchtlingsstatus erlischt "nach Wegfall der Umstände, auf Grund derer sie [die betreffende Peron, Anm.] als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt." Kurz: Asyl ist Schutz vor Verfolgung auf Zeit und kein einfacher Fahrschein für Einwanderer!
Daher muss endlich wieder zum Kern des Asyl-Flüchtlingsschutzes der Genfer Konvention zurückgefunden werden. Demnach ist ein Flüchtling eine Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt [...]". Dabei ist in der Flüchtlingskonvention auch eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Der Flüchtlingsstatus erlischt "nach Wegfall der Umstände, auf Grund derer sie [die betreffende Peron, Anm.] als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt." Kurz: Asyl ist Schutz vor Verfolgung auf Zeit und kein einfacher Fahrschein für Einwanderer!